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Personalausweis
Neuer Flyer zum Personalausweis
Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Flyer zum Personalausweis veröffentlicht.
Status beantragter Dokumente
Hier können Sie den Status der von Ihnen beantragten Ausweisdokumente prüfen. Sie benötigen hierzu die Dokumentennummer, diese finden Sie auf der Gebührenquittung. Statusabfrage hoheitliche Dokumente
Personalausweis mit eID Funktion
Der Personalausweis mit eID Funktion ist zwar klein, aber vielseitig und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt.
- Weitere Informationen unter www.personalausweisportal.de
Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass
Antragstellung
- Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.
- Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.
- Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen.
Unter 16 Jahre
Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt. Eine Vorberatung wird empfohlen unter der Telefonnummer 02 51/4 92-33 33.
Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie hier:
Vorzulegende Unterlagen
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
- und/oder Ihren Kinderreisepass / Kinderausweis und/oder Ihren Reisepass,
- ein aktuelles Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern (externes PDF, 558 KB, nicht barrierefrei).
Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde oder
- das Familienstammbuch vor.
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Gilt besonders für Erstanträge gerade eingebürgerte Personen: Beachten Sie gegebenenfalls bitte vorab auch das Merkblatt
Information zur Namensführung (PDF, 264 KB)
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind Sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch, Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Besitzen Sie keinen der oben genannten Lichtbildausweise empfehlen wir eine Vorberatung unter der Telefonnummer 02 51/4 92-33 33.
Sie erhalten bei Antragstellung eine Informationsbroschüre über die neuen Möglichkeiten des neuen Personalausweises.
Gebühren
Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 37,00 Euro. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen. Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
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Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
(PDF, 1.74 MB)
Broschüre des Bundesministeriums des Innern