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Verlust oder Diebstahl
Online Service Verlustanzeige Reisedokumente, Pass, Ausweis
Haben Sie Ihren Pass oder Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend einem Bürgerbüro mit.
Mit einem BundID Konto können Sie den Antrag gleich online abgeben. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte die eID Funktion (z.B. bei Verlust des Reisepasses) oder Ihr Elster Zertifikat (bei Verlust des Personalausweises).
Steht Ihnen beides nicht zur Verfügung können Sie den Onlineservice auch ohne Anmeldung nutzen, in diesem Fall müssen Sie das dann erzeugte pdf ausdrucken und persönlich unterschreiben.
Sie können aber auch direkt ein herkömmliches PDF-Dokument aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Sie müssen nur die erste Seite ausfüllen und den Button "Formular drucken" anklicken.
Bitte legen Sie den unterschriebenen Vordruck anschließend in einem der Bürgerbüros vor, z. B. bei der Neubeantragung.
- Verlusterklärung Ausweisdokumente (PDF, 178 KB)
- Bei Verlust von Führerschein oder Fahrzeugpapieren wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.
- Haben Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren? Denken Sie an die Sperrung der Karte.
Personalausweis verloren?
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben, beachten Sie bitte:
Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen.
- Am einfachsten geht das über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116, in Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen.
- Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
- Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
- Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig.
Bitte beachten Sie: Als Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.
Sie können die Sperrung auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in einem der Bürgerbüros veranlassen:
- Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.
Wichtiger Hinweis zu wiederaufgefundenen Dokumenten
Bei einer Verlustanzeige weist die Pass- und Ausweisbehörde ausdrücklich darauf hin, dass Dokumentinhaberinnen und Dokumenteninhaber zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des wiedergefundenen Ausweisdokuments verpflichtet sind (persönliche Vorsprache, da die Online-Ausweisfunktion entsperrt werden muss).
Selbst bei korrekter Meldung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nutzung von vorher verloren oder gestohlen gemeldeten Dokumenten zur Problemen führen kann. Die Dokumente werden bei Verlust in die Interpol-Datenbank eingespeist. Einige Staaten akzetieren jedoch nicht die Rücknahme solcher Meldungen. Eine Gewährleistung, dass wiederaufgefundene Dokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden.
Empfehlung: Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, um bei internationalen Reisen mit wiederaufgefundenen Reisedokumenten etwaigen auftretenden Unannehmlichkeiten vorzubeugen.
Sperren der Unterschriftsfunktion
Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.