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Reisepass
Status beantragter Dokumente
Hier können Sie den Status der von Ihnen beantragten Ausweisdokumente prüfen. Sie benötigen hierzu die Dokumentennummer, diese finden Sie auf der Gebührenquittung. Statusabfrage hoheitliche Dokumente
Reisepass für volljährige Personen
Für Ihren Neuantrag benötigen wir
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
- Ihren Kinderreisepass oder Kinderausweis und/oder
- Ihren Personalausweis
- ein aktuelles Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde oder
- das Familienstammbuch vor.
-
Gilt besonders für Erstanträge gerade eingebürgerte Personen: Beachten Sie gegebenenfalls bitte vorab auch das Merkblatt
Information zur Namensführung (PDF, 264 KB)
Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.
Für Pässe werden auch Fingerabdrücke erfasst. Der elektronische Reisepass ist damit Teil einer Sicherheitspolitik, die auf der Ebene der Europäischen Union vereinbart wurde.
- Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums: Ausweise und Pässe
- Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern
Aktuelle Hinweise
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.
Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in circa sechs bis acht Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Münster hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Beantragung eines Reisepasses.
Haben Sie Ihren Pass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend einer der Einrichtungen des Amtes für Bürger- und Ratsservice mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis ein anderes Lichtbilddokument oder Ihren Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
Reisepässe für minderjährige Kinder und Jugendliche
Bitte bringen Sie das Kind bzw. die jugendliche Person unbedingt mit.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Der Personalausweis kann ab 16 Jahren alleine von der jugendlichen Person beantragt werden.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Reise, welches Dokument benötigt wird.
Den Antrag für den Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie unten. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Gebühren
Reisepass (ePass) 70 Euro (ab 1. Januar 2024), für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Die Zusatzgebühr für einen Expresspass beträgt 32 Euro, für einen 48 Seiten Pass 22 Euro. Eine Reisepassänderung kostet 6 Euro.
Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.
Für Vielfliegerinnen und Vielflieger sowie Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.
Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird jedoch gebührenfrei geändert, weitere Ausnahmen (wie beispielsweise der Libyenstempel) sind gebührenpflichtig.