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Lichtbild
Wichtige Änderung ab dem 1. Mai 2025:
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Sie nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwenden, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder von Fotograf*innen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Bis Anfang Mai werden in allen Bürgerbüros dafür geeignete Lichtbildautomaten installiert. An den Automaten können Sie die Fotos direkt vor Ort für 6 Euro pro Dokument machen lassen. Sie können aber auch Lichtbilder von registrierten Fotograf*innen und anderen registrierten Anbieter*innen nutzen.
Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal.
Bis zum 30. April 2025 können Sie noch ein aktuelles Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand in Papierform mitbringen. Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern (externes PDF, 558 KB, nicht barrierefrei).