Seiteninhalt
Melderegisterauskunft
Sie suchen eine bestimmte einzelne Person? Das Einwohnermeldeamt kann Ihnen vielleicht über eine Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.
Hinweis: Melderegisterauskunft = Auskunft über eine dritte Person. Für Ihre eigenen Daten siehe Meldebescheinigung.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie gegen Gebühr eine einfache Melderegisterauskunft oder, bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.
Eine Meldeauskunft kann nur für eine einzelne, bestimmte Person erteilt werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 44 ff des Bundesmeldegesetzes.
Liegen alle Voraussetzungen für eine einfache Melderegisterauskunft vor, wird Ihnen die Auskunft online angezeigt. Im Fall einer erweiterten Melderegisterauskünft muss die Zulässigkeit erst manuell geprüft werden, daher erhalten Sie in diesem Fall die Auskunft per Post.
Tipp: Bevor Sie einen Antrag für eine Melderegisterauskunft stellen, informieren Sie sich gegebenenfalls hier oder in unseren FAQ (unter: Meldebescheinigung/-bestätigung), ob die Melderegisterauskunft für Ihr Anliegen richtig ist.