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Wohnungsauskunft
Als Eigentümer oder Eigentümerin einer Wohnung sowie als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung lebenden Person(en), wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Wie erhalte ich eine Wohnungsauskunft / Hausauskunft?
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer oder wohnungsgebende Person der jeweiligen Wohnung. Dies können Sie z.B. durch einen Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid o.ä.nachweisen.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Hinweise
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Rechtliche Grundlagen
Online Antrag
Sie können die Auskunft Online beantragten. Bitte nutzen Sie die eID Funktion Ihres Personalausweises.
Verfahren
Die Auskunft können wir Ihnen derzeit leider noch nicht auf elektronischen Wege zur Verfügung stellen. Sie erhalten also eine schriftliche Auskunft an Ihre gemeldete Anschrift. Dies dauert in der Regel ein paar Tage.
Tipp: Geben Sie bitte für evtl. Rückfragen Ihre E-Mail im Antrag an.
Schriftlicher Antrag
Sie können auch einen formlosen schriftlichen Antrag unter Beilage der entsprechenden Unterlagen und Erklärungen stellen.