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Studienanfänger/-innen in Münster?
Was muss/kann ich tun? Wo muss ich hin?
Herzlich willkommen in Münster!
Sie wohnen und studieren in Münster? Dann leben Sie jetzt in einer der attraktivsten Universitätsstädte Deutschlands.
- Auf Wohnungssuche? Hier gibt es Tipps für Studierende vom Amt für Wohnungswesen.
Und wenn Sie dann eine Wohnung oder ein Zimmer haben sollte einer Ihrer ersten Wege in Ihrer neuen Stadt zu einem der Bürgerbüros führen. Bitte melden Sie sich hier bald an!
Auf dieser Website haben wir Informationen zusammengestellt, die für Ihren guten Start in Münster unerlässlich sind. Wählen Sie die für Sie günstigste Möglichkeit, diese notwendigen Schritte zu erledigen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in unserer Stadt!
Anmelden? Muss ich das wirklich?
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, bei der Meldebehörde anzumelden. Dabei ist auch ein kleines Studentenzimmer eine Wohnung, egal ob Sie im Studentenwohnheim oder anderswo zur Untermiete wohnen. Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, wie lange Sie in Münster wohnen bleiben, und Ihre bisherige Wohnung beibehalten, ist eine Anmeldung erforderlich.
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie zur Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
Wie mache ich das?
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- Meldeschein Anmeldung inklusive Hinweise
-
Bestätigung der wohnungsgebenden Person
Bei der Anmeldung in der Meldebehörde muss eine von der der wohnungsgebenden Person ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht leider nicht aus. -
Beiblatt zur Anmeldung
(PDF, 452 KB)
erforderlich bei mehreren Wohnungen, gegebenenfalls bei nicht angemeldeten Familienangehörigen und Widerspruch gegen oder Einwilligung zur Datenübermittlung -
Bei mehreren Wohnungen:
Selbsterklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung
Nach den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes muss bei mehreren Wohnungen eine davon Ihre Hauptwohnung sein. Der Fragebogen soll Ihnen dabei helfen, diese zu bestimmen. - Datenschutz - Hinweise nach DSGVO
- Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich kommen
Innerhalb von zwei Woche nach dem Umzug müssen Sie sich in einem Bürgerbüro anmelden.
Am Besten kommen Sie persönlich vorbei, dann können wir alle Fragen schnell klären. Das Ausfüllen eines Vordruckes ist nicht notwendig, das machen wir in Ihrem Beisein.
Sie können aber auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. In diesem Fall müssen Sie eine Anmeldeformular vorab ausfüllen. Eine Anmeldung auf dem Postweg ist leider nicht möglich!
Hauptwohnung oder Nebenwohnung, das ist hier die Frage!?
- Die Hauptwohnung ist an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Dabei wird bezogen auf ca. ein Jahr prognostiziert, wo sie sich künftig überwiegend aufhalten. Nur in den seltenen Fällen, in denen das nicht geklärt werden kann, kommt es auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen an. Es ist die Aufgabe des Amtes für Bürgerangelegenheiten anhand Ihrer Angaben festzulegen, wo ihre Hauptwohnung ist.
- Sie benötigen keinen neuen Personalausweis oder Reisepass. Die Änderung der Adresse ist gebührenfrei. Denken Sie auch an den nächsten Urlaub, die umständliche Beantragung neuer Ausweise am Heimatort entfällt, denn Ausweisdokumente erhalten Sie am Ort der Hauptwohnung.
- Zukünftig können Sie an den Wahlen in Münster teilnehmen.
Haben Sie individuelle Gründe, die Sie veranlassen, trotz Ihres Studiums nicht die vorwiegende Zeit in Münster, sondern an Ihrem Heimatort zu verbringen, denken Sie bitte daran, das Beiblatt bei mehreren Wohnungen (siehe Anmeldeformular) sorgfältig auszufüllen. Weitere Erläuterungen können Sie auf einem zusätzlichen Blatt abgeben. Sie vermeiden dadurch Schwierigkeiten und Missverständnisse bei der Bestimmung der Hauptwohnung durch das Amt für Bürgerangelegenheiten.
Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?
Anmelden ist Pflicht, andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Aber das wollen wir nicht, darum melden Sie sich bald an! Tipps, wie Sie das so gesparte Bußgeld besser anlegen können, gibt es bei der Münster-Information.
Umzug innerhalb von Münster
Wenn Sie innerhalb von Münster umziehen, melden Sie sich bitte um.
Für die Ummeldung benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- Beiblatt zur Anmeldung (PDF, 452 KB) erforderlich bei mehreren Wohnungen, gegebenenfalls bei nicht angemeldeten Familienangehörigen und Widerspruch gegen oder Einwilligung zur Datenübermittlung
- Meldeschein Anmeldung mit Hinweisen
-
Bei mehreren Wohnungen:
Selbsterklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung
Nach den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes muss bei mehreren Wohnungen eine davon Ihre Hauptwohnung sein. Der Fragebogen soll Ihnen dabei helfen, diese zu bestimmen. -
Bestätigung der wohnungsgebenden Person
Bei der Anmeldung in der Meldebehörde muss eine von der der wohnungsgebenden Person ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht leider nicht aus. - Datenschutz - Hinweise nach DSGVO
Den Meldeschein erhalten Sie in jedem Bürgerbüro sowie in der Münster-Information im Stadthaus 1 oder gleich hier:
Auch wenn Sie innerhalb Münsters umziehen, müssen Sie dies binnen einer Woche einem Bürgerbüro mitteilen, ab dem 1. November 2015 innerhalb von zwei Wochen.
Kommen Sie einfach persönlich mit den erforderlichen Unterlagen zu uns. Sie können aber auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben.
Wegzug aus Münster
Eine Abmeldung in Münster ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen.
- Beispiele für eine erforderliche Abmeldung
- Falls doch eine Abmeldung erforderlich ist, bekommen Sie den Vordruck hier: Meldeschein Abmeldung (pdf, 274 kB)
- Wohungsgeberbestätigung (/18020, 0.00 bytes)
Für die Abmeldung gilt eine Frist von einer Woche nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Münster. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Den Meldeschein können Sie auch der Meldebehörde zusenden.
Anschrift: Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
48127 Münster
Was können wir noch für Sie tun?
Wenn Sie sich in Münster mit Hauptwohnung angemeldet haben, sind wir auch der richtige Ansprechpartner für die Beantragung eines Personalausweises und Reisepasses.
Noch Fragen?
Bei allen Fragen zur Meldepflicht und zur Haupt- und Nebenwohnung können Sie uns gern anrufen. Oder mailen Sie die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Innenstadt oder einer der Außenstellen in Hiltrup, Roxel (West), Gievenbeck, Kinderhaus (Nord), Coerde, Handorf, Gremmendorf und Wolbeck (Südost) direkt an.