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Vollmacht
Vollmacht
Wenn Sie persönlich bei uns vorsprechen, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Nach den Bestimmungen des Datenschutzes sind Ihre persönlichen Daten zu schützen. Wir müssen uns daher davon überzeugen, dass wir nur mit Ihnen selbst über Ihre personenbezogenen Daten sprechen.
Möchten Sie jemanden beauftragen, Ihr Anliegen bei einem Bürgerbüro vorzubringen, so prüfen Sie bitte zunächst, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist.
- Bei der Anmeldung können Sie sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. Dies kann eine Vorsorgevollmacht sein, wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder melderechtliche Angelegenheiten ausdrücklich umfasst. Ansonsten reicht eine handschriftliche, zumindest aber handschriftlich unterschriebene Vollmacht „für alle Angelegenheiten“ oder für die „Anmeldung“ aus.
- Einen Personalausweis können Sie nur persönlich beantragen.
- Eine Meldebescheinigung können Sie von einer beauftragten Person mit qualifizierter Vollmacht abholen lassen. Tipp: Beantragen Sie die Meldebescheinigung online.
- Bei einem Führungszeugnis ist eine vorherige Unterschriftsbeglaubigung (beispielsweise bei einem Notar) auf dem Antrag notwendig. Tipp: Onlinebeantragung.
Zu einer qualifizierten Vollmacht gehört neben Ihrer eigenhändigen Unterschrift und dem Namen des Beauftragten auch Ihr eigener Personalausweis oder Reisepass. In manchen ausländischen Pässen ist keine Unterschrift des Passinhabers vorgesehen. Daher können Sie in diesem Fall leider keine qualifizierte Vollmacht erteilen.
Eine Vollmacht ist auch für volljährige Familienmitglieder (Kinder, Ehegatten) erforderlich. In einigen Fällen ist bei Minderjährigen die Vollmacht beider Eltern vorgeschrieben, gegebenenfalls die Vorlage eines Sorgerechtsbescheides.
Erkundigen Sie sich bitte im Zweifelsfall vorab telefonisch.
- Vollmacht für die Meldebehörde (PDF, 185 KB)
- Vollmacht für die Passbehörde - Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige (PDF, 91.7 KB)