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Einbürgerung
Sie möchten weitere Informationen zur Einbürgerung erhalten?
Die folgenden Seiten geben Ihnen neben einem Überblick zum Verfahrensverlauf noch weitere Informationen zu den Voraussetzungen sowie den notwendigen Formularen, die Sie für eine Einbürgerung benötigen.
Am 27.6.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.
Alle Anträge, die ab dem 23.8.2023 eingegangen sind, werden nach dem neuen Gesetz geprüft.
Aktuelles
Bitte beachten Sie:
Zurzeit sind unsere Kontaktmöglichkeiten bedauerlicherweise sehr eingeschränkt. Folgende Kontaktmöglichkeiten können wir momentan anbieten:
Telefonsprechzeiten
Montags 14 - 15 Uhr
Freitags 9 - 10 Uhr
Termine zur persönlichen Antragsabgabe und Beratung sind derzeit leider nicht möglich.
Bitte nutzen Sie hierzu die postalische Antragsabgabe. Ein Beratungstermin ist dazu nicht zwingend notwendig. Informationen über die Voraussetzungen zur Einbürgerung finden Sie hier auf unseren Internetseiten.
Alternativ zu den Beratungsterminen wählen Sie bitte die Anmeldung zur Informationsveranstaltung (siehe unten), die monatlich angeboten werden.
Für dringende Fragen erreichen Sie uns weiterhin wie gewohnt per E-Mail.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Infoveranstaltung
In diesem Jahr finden regelmäßig Infoveranstaltungen zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen und Antragstellung statt. Es gibt einen Vortrag, der ca. 45 Minuten dauert. Anschließend können Sie allgemeine Fragen stellen. Der Vortrag kann einen Beratungstermin ersetzen.
Melden Sie sich hier an!
Namensänderung
Falls Sie nach der Urkundenübergabe eine Namensänderung wünschen, können Sie, sobald Sie den Urkundentermin wissen, hier einen Termin beim Standesamt für eine Namensangleichung (Punkt Namenserklärung) reservieren.