Seiteninhalt
Einbürgerung
Sie möchten weitere Informationen zur Einbürgerung erhalten?
Die folgenden Seiten geben Ihnen neben einem Überblick zum Verfahrensverlauf noch weitere Informationen zu den Voraussetzungen sowie den notwendigen Formularen, die Sie für eine Einbürgerung benötigen.
Am 27.6.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.
Alle Anträge, die ab dem 23.8.2023 eingegangen sind, werden nach dem neuen Gesetz geprüft.
Aktuelles
Bitte beachten Sie:
Am 23.12.2024 und 27.12.2024 und 30.12.2024 sind unsere Kontaktmöglichkeiten eingeschränkt.
Die Telefonsprechzeit fällt aus und das Nachreichen von Unterlagen ohne Termin ist nicht möglich. Sie erreichen uns weiterhin per E-Mail.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Infoveranstaltung
In diesem Jahr finden regelmäßig Infoveranstaltungen zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen und Antragstellung statt. Es gibt einen Vortrag, der ca. 45 Minuten dauert. Anschließend können Sie allgemeine Fragen stellen. Der Vortrag kann einen Beratungstermin ersetzen.
Melden Sie sich hier an!
Namensänderung
Falls Sie nach der Urkundenübergabe eine Namensänderung wünschen, können Sie, sobald Sie den Urkundentermin wissen, hier einen Termin beim Standesamt für eine Namensangleichung (Punkt Namenserklärung) reservieren.