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Negativbescheinigung
In seltenen Fällen ist zur Beantragung eines ausländischen Nationalpasses bei einer Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) eine sogenannte Negativbescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung wird z. B. von den kasachischen Behörden angefordert. Die Bescheinigung darf oft nicht älter als einen Monat sein. Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat).
Antragstellung und Gebühr
Die Bescheinigung kann persönlich während der Sprechzeiten und ohne Termin bei der Einbürgerungsbehörde oder in allen Bürgerbüros beantragt werden. Bringen Sie hierzu Ihren
- nationalstaatlichen Pass (ggf. auch abgelaufenen) und
- Ihren Aufenthaltstitel
im Original mit einer Kopie mit. Die Gebühr in Höhe von 25 € muss direkt vor Ort bezahlt werden.
Bearbeitungszeit
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen. Dies sollten Sie bei der Wahl des Antragszeitpunktes beachten.