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Ausbildung zum Atemschutz-Geräteträger
Der Einsatz von Atemschutzgeräten ist aus dem Alltag der Feuerwehr nicht mehr wegzudenken.
Grundvoraussetzung für das Tragen von Atemschutzgeräten ist eine fundierte und praxisnahe Ausbildung.
Bei der Feuerwehr Münster werden alle Träger von Atemschutzgeräten nach der gültigen Dienstvorschrift „FwDV 7“ ausgebildet.
Diese sieht vor, dass der Geräteträger mindestens 18 Jahre alt sein muss, eine körperliche Eignung gemäß der Untersuchungsrichtlinie G 26.3 nachzuweisen hat und sich zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes einsatzfähig fühlen muss.
Erfahrene Atemschutzgerätewarte der Berufsfeuerwehr begleiten die Lehrgangsteilnehmer während der gesamten Ausbildung und sorgen für die notwendige Sicherheit. Durch kontinuierliche Überwachung der Atemschutzübungsstrecke mit Wärmebildkameras wird eine größtmögliche Sicherheit für die Lehrgangsteilnehmer-innen erreicht.
Die theoretische Ausbildung beinhaltet unter anderem die Vermittlung von Kenntnissen wie physiologische Grundlagen, Atemgifte, Gerätekunde und Einsatztaktik.
Während der praktischen Ausbildung wird die Belastung des Geräteträgers stufenweise gesteigert. Nach ersten Gehübungen zur Gewöhnung an die Ausrüstung werden später Konditionsübungen auf dem Laufband und an der Endlosleiter durchgeführt.
Weitere physische und psychische Belastungen werden durch Raumverdunklung, Suche nach vermissten Personen, Wärmebeaufschlagung und akustische Effekte erzeugt.
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Um die erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und eine sichere Gerätehandhabung zu gewährleisten, sind regelmäßige Wiederholungsübungen vorgeschrieben.