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Forderungsmanagement
Gewährung von Zahlungserleichterungen
Sie können Ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt Münster nicht fristgerecht nachkommen?
Bei Vorliegen eines besonderen Härtefalls kann Ihnen die Stadt Münster Zahlungserleichterungen durch Stundung der offenen Forderung(en) gewähren.
Die städtischen Ämter / Einrichtungen können ihre Ansprüche an Sie als Zahlungspflichtige/r ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für Sie bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
Zuständig für die Gewährung einer Stundung ist die städtische Stelle, von der Sie die Zahlungsaufforderung z. B. in Form eines Bescheides oder einer Rechnung erhalten haben.
Eine Stundung wird nur auf Antrag (schriftlich oder per E-Mail) gewährt. Die Gründe für Ihre vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten müssen Sie im Antrag darlegen und durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Kopien von Kontoauszügen, Gehaltsabrechnungen usw.) belegen.
Auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Unterlagen prüft die Stadt Münster, inwieweit Sie Ihren bestehenden Zahlungsverpflichtungen durch Einsatz Ihres Einkommens, aber auch etwaiger Ersparnisse oder ggf. der Aufnahme eines Darlehens nachkommen können. Sind Sie hierzu vorübergehend nicht in der Lage, kann Ihnen eine Stundung in Form eines Zahlungsaufschubes oder einer Ratenzahlung gewährt werden. Die Stundung kann von der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
Melden Sie sich bei bestehenden Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig und lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen, dass ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden muss.