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Forderungsmanagement
Vollstreckung
Sofern Sie Ihre offenen Forderungen nicht rechtzeitig begleichen und auch auf Mahnungen nicht reagieren, wird ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Ab diesem Zeitpunkt ist für Sie die Abteilung Forderungsmanagement innerhalb des Amtes für Finanzen und Beteiligungen alleiniger Ansprechpartner.
Im Regelfall wird zu Beginn der Zwangsvollstreckung zunächst der Außendienst tätig. Der Vollziehungsbeamte sucht Sie zu Hause auf und prüft auf der Grundlage des vorliegenden Vollstreckungsauftrages, welche Pfändungsmaßnahmen bei Ihnen vorgenommen werden können.
Hierzu gehört vor allem
- die Pfändung beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Versteigerung
Gepfändete Gegenstände versteigert die Stadt Münster in der Regel im Internet unter:
Darüber hinaus ist der Vollziehungsbeamte befugt, Sie zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu befragen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen.
Sie können eine Pfändung jederzeit durch Zahlung abwehren!
Auch der Vollstreckungsinnendienst wird tätig, um die offenen Forderungen beizutreiben.
Folgende Maßnahmen stehen dem Vollstreckungsinnendienst unter anderem zur Auswahl:
- Abnahme der Vermögensauskunft sowie Eintrag ins Schuldnerverzeichnis (dies kann zu einer negativen SCHUFA-Auskunft führen)
- Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks
- Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch Ihres Grundstücks
- Forderungspfändung Ihrer Ansprüche gegenüber Dritten, z. B.
- Gehaltspfändung bei Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber o Kontopfändung bei Ihrer Bank
- Mietkautionspfändung bei Ihrer Vermieterin / Ihrem Vermieter
- Rentenpfändung bei Ihrem Rententräger
- Pfändung von Lebensversicherungen oder Bausparverträgen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft
- Pfändung der Steuerrückerstattung vom Finanzamt
- Pfändung der Einnahmen aus Vermietung von Immobilien
Mit jeder Maßnahme im Rahmen der Zwangsvollstreckung entstehen für Sie weitere, erhebliche Kosten durch Pfändungsgebühren, Versteigerungsgebühren etc., die ebenfalls zwangsweise beigetrieben werden.
Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind, zögern Sie nicht, mit uns frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Sie ersparen sich dadurch Unannehmlichkeiten und weitere erhebliche Kosten.
Gemeinsam werden wir eine Lösung finden!