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Steuern und Gebühren
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird erhoben für
- gewerbliche Tanzveranstaltungen
- Schönheitstänze und erotische Darbietungen, wie Striptease, Tabledances und Peepshows
- Ausspielungen in Spielklubs und Spielcasinos und anderen Orten
- Filmvorführungen in Sex-Shops
- Nutzung von Spielapparaten und Personalcomputern in Spielhallen und an anderen Orten
- Sex- und Erotikmessen
Die Vergnügungssteuer dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Aktuelle Steuersätze für Apparate je angefangener Kalendermonat:
in Spielhallen | in Gaststätten und an allen anderen Orten | |
---|---|---|
mit Gewinnmöglichkeit | 19 % vom Einspielergebnis | 19 % vom Einspielergebnis |
ohne Gewinnmöglichkeit | 50 EUR je Gerät/Monat | 28 EUR je Gerät/Monat |
PC in Spielhallen oder ähnliche Unternehmen | 30 EUR je Gerät/Monat | 30 EUR je Gerät/Monat |
Die Steuersätze für die übrigen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Münster.
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie folgende Erklärungen vorlegen:
- Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
- Anmeldung einer Tanzveranstaltung zur Vergnügungssteuer (PDF, 14.0 KB)
- Vergnügungssteuererklärung für eine Tanzveranstaltung (PDF, 47.8 KB)
- Anmeldung Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte (PDF, 63.2 KB)
- Abmeldung und Erklärung Geldspielgeräte (PDF, 34.3 KB)
- Abmeldung Unterhaltungsgeräte (PDF, 32.9 KB)
- Jahreserklärung Geldspielgeräte (PDF, 97.2 KB)