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Steuern und Gebühren
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer wird erhoben für
- gewerbliche Tanzveranstaltungen
- Schönheitstänze und erotische Darbietungen, wie Striptease, Tabledances und Peepshows
- Ausspielungen in Spielklubs und Spielcasinos und anderen Orten
- Filmvorführungen in Sex-Shops
- Nutzung von Spielapparaten und Personalcomputern in Spielhallen und an anderen Orten
- Sex- und Erotikmessen
Die Vergnügungssteuer dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung, verfolgt jedoch auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spielgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Aktuelle Steuersätze für Apparate je angefangener Kalendermonat:
in Spielhallen | in Gaststätten und an allen anderen Orten | |
---|---|---|
mit Gewinnmöglichkeit | 19 % vom Einspielergebnis | 19 % vom Einspielergebnis |
ohne Gewinnmöglichkeit | 50 EUR je Gerät/Monat | 28 EUR je Gerät/Monat |
PC in Spielhallen oder ähnliche Unternehmen | 30 EUR je Gerät/Monat | 30 EUR je Gerät/Monat |
Die Steuersätze für die übrigen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Münster.
Erleichtern Sie sich und uns die Arbeit und erteilen der Stadt Münster für wiederkehrende Zahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat. Dann sorgen wir dafür, dass Ihre Zahlungen stets pünktlich bei uns eingehen.
- Formular: SEPA-Lastschriftmandat
- Anmeldung einer Tanzveranstaltung zur Vergnügungssteuer (PDF, 14.0 KB)
- Vergnügungssteuererklärung für eine Tanzveranstaltung (PDF, 47.8 KB)
- Anmeldung Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte (PDF, 63.2 KB)
- Abmeldung und Erklärung Geldspielgeräte (PDF, 34.3 KB)
- Abmeldung Unterhaltungsgeräte (PDF, 32.9 KB)
- Jahreserklärung Geldspielgeräte (PDF, 97.2 KB)