Seiteninhalt
Steuern und Gebühren
Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnsitz Münster? - Steuerpflichtig seit 2011
Der Rat der Stadt Münster hat die Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 1. Mai 2011 beschlossen. Damit folgt Münster dem Beispiel von mehr als 50 Städten in NRW. Steuerpflichtig sind die Einwohnerinnen und Einwohner, die mit einer Zweitwohnung in Münster gemeldet sind.
Wer zahlt was?
Nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Münster gilt die Steuer für alle, die in Münster eine Zweitwohnung (oder mehrere) haben und diese als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen. Jeder, der mit Zweitwohnsitz in Münster gemeldet ist, zahlt 10 Prozent seiner Jahresnettokaltmiete. Sind Sie selbst Eigentümer der Zweitwohnung, wird die ortsübliche Miete nach dem Mietspiegel der Stadt Münster zugrunde gelegt. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats nach der Anmeldung der Zweitwohnung. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie die Nebenwohnung abmelden oder die Wohnung als Erstwohnsitz in Münster anmelden (sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind).
Dabei muss die Abmeldung der Nebenwohnung am Meldeamt des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden. Sie erfolgt nicht automatisch durch Kündigung, Auszug oder Ummeldung der Wohnung.
Wer kann von der Steuer befreit werden?
- Verheiratete / in einer Lebenspartnerschaft lebende, nicht getrennt lebende Personen, die die Wohnung aus beruflichen Gründen innehaben
- eine nicht dauernd getrennt lebende in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Partnerschaft) mit einem bzw. mehreren gemeinsamen Kindern lebende Person, die die Wohnung aus beruflichen Gründen innehat
- ein/e amtierende/r Mandatsträger/in in einer anderen Gemeinde, der/die bei Anmeldung des Erstwohnsitzes in Münster Kraft Gesetzes das Mandat verlieren würde (Ratsmitglieder, Mitglieder des Rates, Sachkundige Bürger)
Hinweis: Als berufliche Gründe gelten auch solche Tätigkeiten, die zur Vorbereitung auf die eigentliche Erwerbstätigkeit erforderlich sind - wie beispielsweise Studium, Lehre, Ausbildung oder Volontariat.
Dabei ist zu beachten, dass der berufliche Grund allein, nicht für die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer ausreicht. Falls eine Befreiung aus beruflichen Gründen beantragt wird, muss auch gleichzeitig die zweite Voraussetzung (verheiratet oder gemeinsame Kinder mit einem Lebenspartner) gegeben sein.
Ausnahmen, die im Sinne der Satzung nicht als Zweitwohnung gelten, sind:
- Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden
- Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen
- Wohnungen, die in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen
- Räume in Frauenhäusern
- Räume im Strafvollzug
So wird die Steuer ermittelt
Die Veranlagungsstelle schickt nach Kenntnis der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes einen Erhebungsbogen zu. Diese "Erklärung zur Zweitwohnungsteuer" und den Mietvertrag müssen Sie immer einreichen und in der genannten Frist zurückschicken. Also auch dann, wenn Sie meinen, dass Sie unter eine der Ausnahmeregelungen fallen würden oder Sie sich inzwischen abgemeldet haben (Negativerklärung).
Die Veranlagungsstelle entscheidet dann, ob Sie einen Ausnahmetatbestand erfüllen, gar nicht steuerpflichtig sind oder einen Steuerbescheid erhalten müssen. Einen solchen Bescheid erhalten Sie dann für das laufende Jahr (bis 31.12.) und ggf. eine Nachveranlagung, wenn die Anmeldung schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist.
Erstwohnsitz Münster?
Es lohnt sich, genauer hinzuschauen: Erfüllen Sie eventuell die Bedingungen für einen Erstwohnsitz in Münster? Denn der ist steuerfrei. Ob Sie sich für den Erstwohnsitz Münster entscheiden, ist jedoch keine Frage des Sparens, sondern des Melderechts: Kriterium ist, in welcher der Wohnungen Sie überwiegend leben.
Beratung im Zweifelsfall gibt es beim Amt für Bürger- und Ratsservice. Der Wechsel von Zweit- zu Erstwohnsitz ist kostenlos. Er erfolgt persönlich unter Vorlage des Personalausweises und ist eine Sache von wenigen Minuten.
Erstwohnsitz - hier passiert's
- Abmeldung des Zweitwohnsitzes bei Auszug
- Hier werden Ihre Ausweise und Pässe ausgestellt und geändert.
- Hier müssen Sie Ihren Wagen zulassen. (Bei der Kfz-Versicherung kann das zu einer Änderung der Regionalklasse führen.)
- Hier können Sie für ausgewiesene Wohnviertel einen Bewohnerparkausweis bekommen. Mit Zweitwohnsitz geht das nicht.
- Hier sitzt das Finanzamt für Ihre Einkommenssteuererklärung.
- Nur hier können Sie Ihr Wahlrecht ausüben, ob für EU, Bund, Land oder Kommune.
Wohnsitz "ohne Folgen"
Ob Sie in Münster mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind, hat in der Regel keinen Einfluss auf
- Ihre Zahlungen an die GEZ für Funk und Fernsehen.
- Ihre Kranken-, Pflege-, Renten- oder Lebensversicherung.
- die Haftpflichtversicherung bei Studierenden, die noch bei den Eltern mitversichert sind (in der Regel; maßgeblich sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaften).
- etwaige Kindergeldansprüche Ihrer Eltern.
- die Korrespondenz-Adresse, die Sie gegenüber der Hochschule angeben wollen. Das kann z. B. auch die elterliche Adresse sein.
- einen BaföG-Antrag, er muss nicht neu gestellt werden.