Seiteninhalt
Steuern und Gebühren
Benutzungsgebühren
Für entsprechende Leistungen der Stadt (Tiefbauamt) und der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) werden Benutzungsgebühren erhoben. Sie werden vom Amt für Finanzen und Beteiligungen, Abteilung Grundbesitzabgaben veranlagt und beziehen sich auf ein Grundstück.
Hierzu zählen:
- Abfallbeseitigung
- Straßenreinigung
- Schmutzwasserbeseitigung
- Niederschlagswasserbeseitigung
- Gewässerunterhaltung
Der Rat der Stadt Münster beschließt die Gebührensätze auf der Basis aktueller Kalkulationen in entsprechenden Satzungen.
Festsetzung:
Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11.) fälligen Benutzungsgebühren werden durch einen Abgabenbescheid festgesetzt (in der Regel zusammen mit der Grundsteuer).
Es ist auch möglich, die Benutzungsgebühren (einschließlich der Grundsteuer) in einer Summe zu zahlen. Hierfür ist bis zum 30.9. eines Jahres ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag bewirkt, dass die Benutzungsgebühren (einschließlich der Grundsteuer) ab dem nächsten Jahr (und natürlich in den folgenden Jahren) jeweils zum 1.7. in einer Summe zu zahlen sind.
Ebenfalls beantragen können Sie eine Absetzung der Schmutzwassergebühren, wenn das bezogene Frischwasser nachweislich nicht in das Abwassernetz der Stadt Münster gelangt ist (z. B. Gartenbewässerung). Hinweise, wie zu verfahren ist und was dafür erforderlich ist, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des Tiefbauamtes der Stadt Münster.
- Hinweise zur Absetzung von Wassermengen für die Gartenbewässerung durch Gartenwasserzähler (PDF, 118 KB)
- Kosten-Nutzen-Rechnung zur Absetzung von Wassermengen für die Gartenbewässerung durch Gartenwasserzähler (PDF, 32.7 KB)
- Antrag auf Absetzung von Wassermengen für die Gartenbewässerung
- Mitteilung über Einbau, Auswechslung oder Nacheichung eines Gartenwasserzählers
Der Abgabenbescheid wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekanntgegeben.
Ausnahme:
Bei Eigentumswohnungen erhält der bestellte Verwalter einen Abgabenbescheid über alle Gebühren der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft.