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Arzneimittel und Apotheken
Apotheken
Apotheken sind der primäre Ort für den Arzneimittelverkauf. Daher kommt ihnen eine große Bedeutung für die Verbrauchergesundheit bei Beratung und Abgabe der Arzneimittel zu. Hier wird durch die Amtsapothekerin oder den Amtsapotheker die fachliche Betriebsführung anhand rechtlicher Vorgaben überwacht. Für den Betrieb einer Apotheke brauchen Sie als Apothekerin oder Apotheker eine gesetzliche Erlaubnis, die das Gesundheitsamt auf Antrag erteilt. In dem unten stehenden Merkblatt finden Sie auch Informationen zu den Anforderungen an die verantwortliche Leitung einer Filialapotheke. Spezielle Vorschriften gelten nochmals für den Versand- und Großhandel mit Arzneimitteln. Auch die Apotheken, die ein Krankenhaus versorgen, unterliegen der Aufsicht des Gesundheitsamtes.
- Informationen zur Apothekenbetriebserlaubnis und -inspektion sowie zu Anforderungen an die Leitung einer Filialapotheke (PDF, 309 KB)
- Die nächstgelegene Notdienstapotheke zeigt der Notdienstkalender: www.akwl.de