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Arzneimittel und Apotheken
Bestellung von Medikamenten aus dem Ausland
Wollen Sie Medikamente oder sonstige Heilmittel aus dem Ausland einführen bzw. sich schicken lassen?
Bevor Sie das tun, sollten Sie bitte die folgenden Hinweise beachten, damit nicht der Zoll die bestellten Produkte beschlagnahmen muss. Außerdem vermeiden Sie Verwarnungen und Bußgelder und nicht zuletzt hohe finanzielle Verluste.
Vor allen Dingen zum Schutz Ihrer Gesundheit erlaubt der Gesetzgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen, Arzneimittel nach Deutschland einzuführen.
Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise:
Es macht einen Unterschied, ob Sie Arzneimittel aus Ländern der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder aus anderen Ländern einführen.
- Für eine Einfuhr aus Ländern der EU/EWR gilt:
Nur im EU/EWR-Ausland behördlich zugelassene Arzneimittel dürfen ohne Rezept eingeführt werden, wenn für deren Bezug in Deutschland auch kein Rezept erforderlich wäre. - Für Medikamente aus anderen Ländern gilt:
Es wird immer ein ärztliches Rezept benötigt, das Sie in der Apotheke vorlegen müssen, um das Medikament zu bekommen.
Es gibt Produkte, die im Ausland frei erhältlich sind, ohne dort Arzneimittel zu sein. Sie können jedoch in Deutschland als Arzneimittel gelten! Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Apotheker.
Für den Umfang der Arzneimitteleinfuhr ist zu beachten:
Arzneimittel aus dem Ausland dürfen nur für einen üblichen persönlichen Bedarf eingeführt werden; das ist der Umfang einer ärztlichen Verordnung im Rahmen der regelhaften Therapie. Eine weitere, darüber hinausgehende Einfuhr, evtl. sogar mit späterem gewerblichem Interesse (Weiterveräußerung) stellt eine Straftat dar!
Bitte bedenken Sie aber:
Viele hier in Deutschland oder der EU/EWR nicht regelmäßig erhältliche Produkte sind gesundheitlich bedenklich oder sogar gefährlich.
Zusätzlich wird davor gewarnt, bedenkenlos Arzneimittel im Ausland zu bestellen, da der kriminelle Handel mit gefälschten Arzneimitteln ein immer größeres weltweites Problem darstellt.
Denn: Es ist nur sehr schwer möglich, seriöse von unseriösen Internetanbietern zu unterscheiden. Arzneimittel aus einer deutschen Apotheke können als grundsätzlich sicher gelten.
Kennzeichnung von zugelassenem Arzneimittel-Versandhandel
Haben die Aufsichtsbehörden einen Versandhandel mit in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln erlaubt, so vergeben sie das hier abgebildete Sicherheitslogo, das Sie auf den Internetseiten der Versandapotheken finden.
So nutzen Sie das Sicherheitslogo:
- Klicken Sie auf das Logo: Ist der Arzneimittelhändler im Register enthalten, öffnet sich eine Webseite des Deutschen Institutes für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) mit dem Registereintrag des Händlers.
- Überprüfen Sie, ob die Adresse der Webseite (URL) in der Browserzeile des Registereintrages nach dem https:// bzw. http:// mit "versandhandel.dimdi.de/" beginnt. Nur dann handelt es sich um eine Webseite des DIMDI. Achten Sie besonders auf den Schrägstrich (/) nach ".de".
- Kaufen
Öffnen Sie die Webseite des Händlers erneut über einen der im Register angegebenen Links. (Nutzen Sie also nicht die "zurück"-Funktion Ihres Browsers und gehen Sie nicht zurück in ein eventuell noch geöffnetes Fenster.)
Internetangebote müssen kritisch hinterfragt werden – das gilt für Arzneimittel genauso wie für Lifestyle-Präparate (Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Anti-Aging- oder Schlankheitsmittel). Diese Produkte werden im Internet häufig irreführend beworben oder sind gefälscht. Die Verpackung ist oft nicht vom Original zu unterscheiden.
Sollten Sie trotz aller Vorsicht den Verdacht haben, eine Fälschung erworben zu haben, wenden Sie sich bitte an eine Apotheke. Diese hat die Möglichkeit, die Fälschung untersuchen zu lassen.
Daher:
Bitte bestellen Sie alle ausländischen Produkte in Ihrer Apotheke, die diese Bestellung dann zuvor prüft und Sie berät, ob der Import für Sie sinnvoll und ungefährlich ist.
Die Apotheke ist hierzu rechtlich verpflichtet. Hier kann geprüft werden, ob etwas Vergleichbares in Deutschland erhältlich ist. Dort wird auch abgeklärt, ob ein Arztbesuch für Sie erforderlich und hilfreich ist.
Sie sollten sich auch im Bereich der Lifestyle-Präparate von einer Apotheke unabhängig informieren lassen.
Grundsätzlich gilt, dass ein ausländisches Unternehmen nicht für Ihre gesundheitlichen Folgen nach Anwendung des bestellten Produktes haften muss. Liegt eine deutsche Verordnung vor und haben Sie das Produkt über eine Apotheke eingeführt, besteht für Sie mehr Sicherheit.
Sie sollten kritisch sein, wenn ein rezept-pflichtiges Medikament ohne Vorlage eines Rezeptes erhältlich ist oder nach einer im Internet angebotenen „ärztlichen“ Ferndiagnose versandt wird.
Auf keinen Fall sollten Sie Medikamente im Ausland auf Wochenmärkten oder bei Einzelpersonen auf der Straße kaufen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte vor der beabsichtigten Einfuhr an Ihre Apotheke, das zuständige Zollamt oder das Gesundheitsamt.