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Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Höhe der Leistungen
Anzurechnendes Einkommen
Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie zum Beispiel:
- Erwerbseinkommen
- Lohnnachzahlungen
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Arbeitslosengeld oder Krankengeld
- Steuererstattungen
- Unterhaltsleistungen
- Kindergeld
- Kapital- und Zinserträge
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Von den Einnahmen können Aufwendungen abgesetzt werden, wie
- auf das Einkommen entfallende Steuern,
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Werbungskosten,
- gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (zum Beispiel Kfz-Haftpflicht),
- ein Betrag von 30 € pro Monat für angemessene private Versicherungen und
- Beiträge für eine Riester-Rente.
Auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird ein Freibetrag gewährt, der von der Höhe des erzielten Bruttoeinkommens abhängig ist. Die vorgenannten Aufwendungen sind in diesem Freibetrag enthalten.
Alle Fragen zum Einkommen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Das Jobcenter überprüft Ihre Angaben regelmäßig. Auf dem Wege des automatisierten Datenabgleichs werden viermal im Jahr entsprechende Auskünfte eingeholt. Das Verschweigen von Einkommen stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden beziehungsweise eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.