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Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Höhe der Leistungen
Sofern die Anspruchsvoraussetzungen bei Ihnen gegeben sind, erfolgt die Berechnung der Leistungshöhe nach folgendem Grundschema:
Regelbedarf (Bürgergeld/Sozialgeld)
+ Mehrbedarfe
+ Weitere Leistungen
+ Leistungen für Unterkunft und Heizung
- anzurechnendes Einkommen
= Anspruch
Die folgenden Seiten erläutern, welche Kosten beim Regelbedarf berücksichtigt werden, in welchen Fällen Mehrbedarfe und weitere Leistungen gewährt werden, wie die Kosten für Unterkunft und Heizung berechnet werden und was zum anzurechnenden Einkommen und zum Vermögen zählt.