Kindertagespflege
Allgemeine Grundlagen
Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein in der Förderung von Kindern und richtet sich vorwiegend an Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr. Die Kindertagespflege zeichnet sich dabei durch eine familiennahe und individuelle Betreuung aus.
Anspruch auf Kindertagespflege
Seit dem 1.8.2013 besteht der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben.
Grundsätzlich ist ein Betreuungsbedarf mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn mittels des Kindertagespflege-Navigators anzuzeigen.
Betreuungszeiten
Die Kindertagespflegepersonen arbeiten in der Regel als Selbstständige und gestalten ihr Angebot selbst. Manche bieten schon eine Betreuung ab 7 Uhr an. Einige betreuen auch bis in die Abendstunden. Andere betreuen nur an bestimmten Wochentagen. In der Regel richten sich die Betreuungsstunden nach Ihren Arbeits- oder Ausbildungszeiten bzw. Ihrem individuellen Bedarf.
Den genauen Betreuungsumfang legt die Fachberaterin mit Ihnen im Beratungsgespräch vor der Vermittlung einer Kindertagespflegeperson fest. Die Zeit kann auch während einer laufenden Betreuung nach vorheriger Absprache Ihrem geänderten Bedarf angepasst werden.
Wir empfehlen aus pädagogischen Gründen, dass ein Kind mindestens dreimal wöchentlich Kontakt zur Kindertagespflegeperson haben sollte. Auf diese Weise spielen sich Alltag, Tagesrhythmus, Vertrauen und Sicherheit besser ein.
In Münster betreuen nur wenige Tageseltern ältere Kinder zu den sogenannten Randzeiten, also vor oder nach der Kindertagesstätte oder der Schule.
Verbindliche Erziehungsgrundsätze
Die Kindertagespflegeperson übernimmt für die Dauer der Betreuung die Erziehung, Bildung und Förderung des Tageskindes, auch die Aufsichtspflicht wird ihr für diesen Zeitraum übertragen. Die Kindertagespflegeperson verpflichtet sich, das Tageskind entsprechend seinem Alter und seinem Entwicklungsstand an Überlegungen und Entscheidungen zu beteiligen und gewaltfrei zu erziehen.
In der Betreuung ist das religiöse Bekenntnis des Kindes und seiner Familie zu berücksichtigen. Fragen zur Erziehung und Ernährung sind mit den Eltern abzusprechen.