Kindertagespflege
Formen der Kindertagespflege
Ein besonderes Merkmal der Kindertagespflege ist, dass diese in drei verschiedenen Formen betrieben werden kann. Neben der klassischen Variante, Ihr Kind im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreuen zu lassen, gibt es sogenannte Großtagespflegestellen und die Option, Ihr Kind im eigenen Haushalt durch eine Kinderfrau betreuen zu lassen.
Sie als Eltern können in der Suchanfrage eine favorisierte Betreuungsform angeben.
Ob die gewünschte Betreuungsform angeboten werden kann, hängt von Ihrem tatsächlichen Betreuungsbedarf und den zur Verfügung stehenden freien Plätzen ab.
Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson
Wenn sich eine Kindertagespflegeperson dazu entscheidet, in ihren eigenen Räumen Tageskinder zu betreuen, so bringt das viele Vorteile mit sich:
Durch die Betreuung in den eigenen Räumen lassen sich Beruf und Familie gut miteinander kombinieren, da die eigenen Kinder mitbetreut werden können. Für die Tageskinder erfolgt eine Betreuung unter familienähnlichen Bedingungen.
Die Kindertagespflegeperson kann ihre Betreuungs-, bzw. Arbeitszeiten flexibel festlegen und z. B. ein Kind für vier Stunden an drei Tagen pro Woche betreuen oder fünf Kinder jeweils acht Stunden an fünf Tagen. Sie kann jedoch zu keinem Zeitpunkt mehr als fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen.
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis und die Anforderungen an die Räume sind gesetzlich festgelegt. Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in den eigenen Räumen unterliegt klaren arbeitsrechtlichen Regelungen.
Die Kindertagespflegeperson steht in einem kontinuierlichen Kontakt zu ihrer Fachberaterin der Fachstelle Kindertagespflege. Durch die regelmäßige Teilnahme an den Tagesmüttertreffen wird der Austausch und die Vernetzung mit anderen Kindertagespflegepersonen sichergestellt.
nach obenGroßtagespflegestelle
In einer Großtagespflegestelle werden höchstens bis zu neun Kinder von zwei, maximal drei erfahrenen und qualifizierten Kindertagespflegepersonen betreut. Die Betreuung findet in anderen geeigneten Räumen statt, die über entsprechende Bewegungs-, Spiel- und Schlafräume verfügen. Bei einer Großtagespflegestelle handelt es sich um eine Form der Kindertagespflege, die punktuell andere Anforderungen an die Kindertagespflegepersonen stellt. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis und die Anforderungen an die Räume sind in den Münsteraner Standards für Großtagespflege festgelegt.
In Münster gibt es auch eine Reihe von betrieblichen Großtagespflegestellen, die von Firmen und Institutionen für ihre Angestellten in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingerichtet wurden.
Die Standards für Großtagespflegestellen der Stadt Münster werden zurzeit überarbeitet.
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Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Wenn sich eine Kindertagespflegeperson dazu entscheidet, in den Räumen der Familie zu betreuen, so spricht man von einer Kinderfrau oder einem Kindermann.
Bei dieser mittlerweile seltenen Betreuungsform kommt die Kindertagespflegeperson zu den mit der Familie vereinbarten Zeiten in den Haushalt der Familie und betreut dort das Kind/die Kinder. In der Regel sind die Kinderfrauen von den Eltern angestellt, eine Pflegeerlaubnis ist nicht erforderlich. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der persönlichen Eignung und kontinuierlichen Qualifizierung.
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