Kindertagespflege
Eingewöhnung und Alltag
Konnte für Ihr Kind ein passender Betreuungsplatz in der Kindertagespflege gefunden werden, ist es sinnvoll, mit Ihrer zuständigen Fachberaterin über bestimmte Rahmenbedingungen zu sprechen.
Relevante Themenbereiche für die Betreuung sind insbesondere der Ablauf der Eingewöhnung, Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie der Versicherungsschutz Ihres Kindes.
Die sanfte Eingewöhnung
Die Eingewöhnungsphase ist die Zeit für das Kind, in der es die Beziehung zur Kindertagespflegeperson aufbauen kann. Das dauert etwa vier Wochen. Die Anwesenheit eines Elternteils in den ersten Tagen schafft dabei einen geschützten Raum, in dem sich das Kind sicher fühlt und auf die neue Betreuungsperson zugehen kann.
Tipps für die Eingewöhnung Ihres Kindes nach dem sogenannten "Berliner Modell" sowie weitere Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Fachberaterin während der Erstberatung in der Beratungsstelle Kindertagespflege. Praxisnahe Tipps und Informationen zur Eingewöhnungszeit sind auch in der Broschüre "Ein guter Anfang" zusammengestellt, die Sie in der Erstberatung bekommen und hier einsehen können:
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Ein guter Anfang
(PDF, 4.26 MB)
Informationen zur Eingewöhnung von Kleinstkindern bei Tageseltern
Unterstützung für Eltern und Tageseltern
Kindertagespflegepersonen sind in einem regelmäßigen Austausch mit den Eltern, so dass besondere Themen frühzeitig erkannt und geklärt werden können. Wenn aber doch Fragen oder Probleme mit der Betreuungssituation auftreten sollten, können Sie sich jederzeit an Ihre zuständige Fachberaterin wenden. Gemeinsam werden weitere Schritte geplant, wie zum Beispiel ein Gespräch mit der Kindertagespflegeperson.
Die Beratungsstelle für Kindertagespflege ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Kindertagespflege in Münster. Sprechen Sie Ihre Fachberaterin an, die Sie gerne berät und Ihnen bei Bedarf noch weitere Beratungsadressen nennen kann.
Versicherungsschutz in der Kindertagespflege
Tageskinder stehen, analog zu Kindergarten- und Schulkindern, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand in NRW. Voraussetzung ist, dass die Kindertagespflegeperson eine anerkannte Kindertagespflegeperson ist und dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien über das Betreuungsverhältnis informiert ist.
Ersatzbetreuung bei Ausfall der Kindertagespflegeperson
Die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson ist grundsätzlich eine höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung.
Viele Kindertagespflegepersonen sind untereinander vernetzt und können sich in Notsituationen gegebenenfalls gegenseitig vertreten. Dies geschieht ausschließlich nach vorheriger Absprache mit Ihnen.
Falls eine Ersatzbetreuung nicht möglich ist, weil die bekannte Kindertagespflegeperson zum Beispiel schon fünf Kinder betreut und Sie auch privat keine Ersatzbetreuung organisieren können, bemüht sich die Fachberaterin, eine Ersatzbetreuung zu vermitteln.