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"Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster"
Förderbaustein Energetische Sanierung
Das Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster" fördert die qualitativ hochwertige Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet. Gefördert werden die energetischen Mehrkosten einer qualitativ hochwertigen Sanierung.
Die Fördervoraussetzungen im Überblick:
- Wohngebäude vor 2002 erbaut
- individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Energieberatungsbericht
- max. Förderhöhe beträgt 20.000 Euro für ein Ein-/ Zweifamilienhaus und 40.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus. Insgesamt max. 250.000 € je Antragstellendem und Jahr
- Das Mindestfördervolumen beträgt 500 €
- Antragsformular 2024 "Energetische Sanierung" (PDF, 1.48 MB) - nicht barrierefrei
- Förderrichtlinien 2024 "Klimafreundliche Wohngebäude" (PDF, 553 KB) - nicht barrierefrei
Förderfähige Maßnahmen im Förderbaustein Energetische Sanierung
Maßnahme | Mindestanforderung (1) | Zuschuss je m² gedämmter Bauteilfläche |
---|---|---|
1.1 Dämmung Dach (2) | U ≤ 0,14 W/m2K | 20 €/m² |
U ≤ 0,12 W/m2K | 30 €/m² | |
1.1 Oberste Geschossdecke (2) | U ≤ 0,14 W/m2K | 10 €/m² |
U ≤ 0,12 W/m2K | 20 €/m² | |
1.2 Einbau neuer Fenster/ Außentüren (2) | UW, BW ≤ 0,95 W/m2K | 30 € je m2 Fensterfläche |
UW, BW ≤ 0,8 W/m2K | 40 € je m2 Fensterfläche | |
1.3 Außenwanddämmung | U ≤ 0,20 W/m2K | 30 €/m² |
U ≤ 0,16 W/m2K | 40 €/m² | |
1.3 Kerndämmung | min. WLG 035 | 3 €/m² |
1.4 Innenwanddämmung | U ≤ 0,45 W/m2K bauphysikalische Begleitung | 40 €/m² 50 % des Bruttorechnungsbetrags der bauphysikalischen Begleitung, max. 500 € |
1.5 Dämmung Kellerdecke/ unterster Geschossboden | U ≤ 0,25 W/m2K | 10 €/m² |
U ≤ 0,20 W/m2K | 15 €/m² |
(1) U = Wärmedurchgangskoeffizient
(2) Es ist ein Lüftungskonzept über die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen durchzuführen.
Maßnahme | Anforderung | Zuschuss |
---|---|---|
1.6 Heizungsaustausch | Ersatz einer fossilen Heizungsanlage oder Nachspeicherheizung Umsetzung einer Dämmmaßnahme oder Nachweis H’T Gesamtgebäude ≤ 0,91 | 3.000 € pauschal |
Bonus-Zuschüsse
Werden eine oder mehrere der Maßnahmen 1.1 bis 1.6 gefördert, können folgende Maßnahmen zusätzlich gefördert werden:
Maßnahme | Anforderung | Zuschuss |
---|---|---|
1.7 Bonus nachwachsende Dämmstoffe | Mind. 80 % des Bauteilaufbaus aus nachwachsenden Dämmstoffen. Liste mit Dämmstoffen, natureplus® oder Prüfsiegel IBR | 12 € je m² Bauteilfläche |
1.8 Bonus ganzheitliche Gebäudedämmung | 3 ganzheitliche Dämmmaßnahmen | 750 € pauschal (EFH) 1.250 € pauschal (MFH) |
Heizungsoptimierung | Hydraulischer Abgleich Verfahren B (teilweise verpflichtend) | 2 € pro m² Wohnfläche (max. 1.500 Euro) 10 € pro neuem voreinstellbareren Thermostatventil |
Begleitung Förderantrag | Antrag und Nachweis nach Maßnahmendurchführung muss durch eine*n gelistete*n Energieeffizienzexpert*in (www.energie-effizienz-experten.de) ausgefüllt werden. | 250 € pauschal |
Was wird alles für die Antragstellung benötigt?
- gemeinsam mit einem / einer Energieeffizienzexpert*in ausgefülltes Antragsformular (im Original)
- der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Umsetzungshilfe bzw. der Energieberatungsbericht nach den Kriterien der Vor-Ort-Beratung des BAFA
- Bauteilnachweis (U-Wert Berechnung) für die zu sanierenden Bauteile
- ausführlicher Kostenvoranschlag bzw. die qualifizierte Kostenschätzung (mit Angabe der zu sanierenden Bauteilflächen, der geplanten Dämmmaterialien inkl. Angaben zu Dämmstoffstärke und Wärmeleitfähigkeit, etc.) eines / einer Architekt*in oder eines / einer Energieeffizienzexpert*in
Was ist sonst noch zu beachten?
Die Fördermittel können zusätzlich zu Fördermitteln anderer Förderstellen beantragt werden (BAFA, KfW, progres.NRW, etc.).
Nicht förderfähig sind u. a. Maßnahmen,
- die vor der Bewilligung (Förderzusage) bereits begonnen oder durchgeführt worden sind
- denen planungs- und baurechtliche Belange entgegenstehen
- in denen Tropenholz (z. B. in Fensterrahmen) eingesetzt wird
- an gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen