Förderprogramm "Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster"
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm und seinen Bausteinen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum städtischen Förderprogramm allgemein sowie Fragen zu den zwei Förderbausteinen Energetische Sanierung und Dachbegrünung. Wenn noch Fragen offen bleiben, wenden Sie sich gerne an das Beratungsteam (Energieberatung@stadt-muenster.de), das Ihnen gerne weiterhilft.
Allgemein
Wie finde ich Energieberatungsbüros?
Eine Liste der Energieeffizienzexpertinnen und Energieeffizienzexperten finden Sie bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Wie finde ich Handwerksunternehmen?
Wir haben eine Liste aller Handwerksunternehmen des Netzwerks "Altbau-Partner Handwerk Münster" zusammengestellt.
Befindet sich mein Wohngebäude noch im Fördergebiet?
Fördergebiet ist das gesamte Stadtgebiet Münster. Einen Überblick über das Stadtgebiet Münster mit der Möglichkeit zur Adresssuche gibt es im Umweltkataster.
Werden die Zuschüsse der Stadt Münster gekürzt, wenn ich zusätzlich Fördermittel des Landes oder des Bundes nutze?
Nein, die Inanspruchnahme weiterer Fördermittel hat keine Auswirkung auf die Höhe des bewilligten Zuschusses durch die Stadt Münster.
Werden auch Nichtwohngebäude gefördert?
Nein, nur Wohngebäude werden gefördert. Wohngebäude im Sinne des Förderprogramms sind Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung (mehr als 50 % der Fläche).
Kann ich mit der Baumaßnahme auch schon vor der Erteilung des Bewilligungsbescheides beginnen?
Mit den Baumaßnahmen darf begonnen werden, sobald nach Antragstellung die Ein-gangsbestätigung schriftlich oder per Mail vorliegt. Wird mit der Maßnahme nach Erhalt der Eingangsbestätigung, aber vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt wer-den. Als Baubeginn der Maßnahme gilt der Tag, an dem das ausführende Unternehmen mit den Arbeiten der jeweils geförderten Maßnahme vor Ort begonnen hat. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten noch nicht als Durchführung der Maßnahme. Die Stadt Münster kann, soweit sich der Baubeginn nicht im Rahmen der Abrechnung der Fördermaßnahme ergibt, eine Bescheinigung des ausführenden Unternehmens über den Beginn der Arbeiten vor Ort anfordern.
Wo muss ich den Antrag stellen?
Der schriftliche Antrag ist an das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung zu senden. Die Adresse befindet sich bereits auf dem Antragsformular.
Kann ich den Antrag auch online stellen?
Nein, der Antrag kann nur in Papierform mit händischer Unterschrift erfolgen.
Werden Eigenleistungen gefördert?
Nein, es werden nur Maßnahmen gefördert, die durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden.
Förderbaustein 1: Energetische Sanierung
Ich möchte eine Maßnahme aus dem Förderbaustein 1 (Energetische Sanierung) fördern lassen. Wie gehe ich vor?
- Eine Energieeffizienzexpertin oder einen Energieeffizienzexperten mit der Erstellung von individuellem Sanierungsfahrplan oder Energieberatungsbericht beauftragen.
- Kostenvoranschlag von Handwerksunternehmen einholen (alternativ: Kostenschätzung durch Architekten oder Architektin).
- Antragsformular gemeinsam mit Energieeffizienzexpertin oder Energieeffizienzexperten ausfüllen und unterschrieben im Original (als Ausdruck) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung einreichen.
- Mit den Baumaßnahmen darf begonnen werden, sobald nach Antragstellung die Eingangsbestätigung schriftlich oder per Mail vorliegt. Wird mit der Maßnahme nach Erhalt der Eingangsbestätigung, aber vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
- Nach Abschluss der Maßnahme müssen die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
- Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Abrechnung und Auszahlung der Fördermittel durch die Stadt Münster.
Warum muss ich ein Energiegutachten in Auftrag geben?
Energetische Baumaßnahmen sind komplex. Daher ist es beim Bauen und Sanieren sinnvoll, eine Energieeffizienzexpertin bzw. Energieeffizienzexperten einzuschalten. So können Bauschäden und Schimmel vermieden und dadurch Kosten gespart werden. Außerdem ist die Energieberatung wichtig, um im Vorfeld einen Überblick über Fördermittel und die Wirtschaftlichkeit von Sanierungs- und Dämmmaßnahmen zu erhalten.
Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises oder Energieberatungsberichts und eines Bauteilnachweises (U-Wert-Berechnung) ist Fördervoraussetzung für alle Fördermaßnahmen im Bereich energetische Sanierung.
Warum muss ich einen hydraulischen Abgleich durchführen?
Abgeglichene Heizungssysteme führen zu einem niedrigeren Brennstoffverbrauch und damit zu niedrigeren Kosten im laufenden Betrieb. Nur nach einem durchgeführten hydraulischen Abgleich kann das durch die Sanierung generierte Energiesparpotentenzial vollständig genutzt werden. Im Vergleich zu anderen Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich kostet der hydraulische Abgleich verhältnismäßig wenig. Aufwand und Kosten des hydraulischen Abgleichs machen sich deswegen umso schneller bezahlt. Der hydraulische Abgleich wird zusätzlich gefördert.
Ich baue mein Dach aus oder plane einen Anbau. Kann ich trotzdem Maßnahmen aus dem Förderbaustein 1 (Energetische Sanierung) fördern lassen?
Der Ausbau eines Daches ist förderfähig. Ein anderweitiger Anbau kann nicht gefördert werden. Werden im Zuge des Anbaus weitere Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Gebäude umgesetzt, so können diese jedoch gefördert werden.
Förderbaustein 2: Dachbegrünung
Ist mein Dach für eine Dachbegrünung geeignet?
Die Eignung eines Daches für eine Dachbegründung wird insbesondere durch die Faktoren Dachneigung und Statik limitiert. Eine erste Einschätzung zur Eignung Ihres Daches in Bezug auf die Dachneigung zeigt das Gründachkataster der Stadt Münster. Ein großer Infobereich bietet Informationen zu verschiedenen Begrünungsvarianten, zur Wirtschaftlichkeit und zu den vielen Vorteilen, die Gründächer für Umwelt- und Klimaschutz mit sich bringen. Jetzt informieren: www.gruendachkataster-muenster.de
Ist eine Baugenehmigung zur Dachbegrünung erforderlich?
Nach der Landesbauordnung NRW ist für die Dachbegrünung von Bestandsgebäuden im Allgemeinen keine Baugenehmigung erforderlich. In besonderen Situationen müssen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sie dennoch einholen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Teil der begrünten Dachfläche von Garage oder Haus als Dachterrasse genutzt werden soll. Man spricht dann von einer Nutzungsänderung, und für diese ist in der Regel eine Baugenehmigung notwendig.
Wo finde ich eine Fachfirma für Dachbegrünungen?
Hier finden Sie Übersichten über verschiedene Fachbetriebe.
- Liste zu Mitgliedern des Bundesverbandes GebäudeGrün e.V. (BuGG)
- Fachbetriebe des Verbandes des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus Nordrhein-Westfalen e.V.
- Einen Dachdeckerbetrieb in Münster können Sie auf den Seiten der Kreishandwerkerschaft und der Handwerkskammer Münster finden: www.lokaleshandwerk.de/handwerker
Kann ich eine Dachbegrünung mit einer Photovoltaikanlage kombinieren?
Eine Photovoltaikanlage ergänzt sich optimal mit einem Gründach: Zum einen führt die Verdunstungskälte der Pflanzen zu einer Senkung der Betriebstemperatur, wodurch die Photovoltaikanlage höhere Erträge erzielen kann. Zum anderen bietet die Begrünung wesentliche Synergien hinsichtlich der Lastverteilung und Sicherung der Solaranlage auf dem Dach. Der Photovoltaik-Aufbau wird über das Förderprogramm nicht gefördert.
Die Förderung ist nur möglich bei freiwilligen Begrünungsmaßnahmen. Wann ist eine Begrünungsmaßnahme freiwillig?
Freiwillig sind alle Dachbegrünungen, die nicht aufgrund einer städtischen Verpflichtung hergestellt werden. Eine Verpflichtung kann zum Beispiel in der Baugenehmigung, in einem städtebaulichen Vertrag oder im Bebauungsplan aufgenommen sein.
Muss bei der Planung eines Gründachs eine Statikerin oder ein Statiker hinzugezogen werden und was kostet dies?
Jedes Gebäude und Dach ist sehr spezifisch. Daher lässt sich nicht pauschal beantworten, ob ein existierendes Dach das Gewicht eines Gründachs tragen kann.
Einen ersten Hinweis liefert die Dachauflage Kies. Ist ein Kiesdach vorhanden, würde voraussichtlich das Dach nach dem Abräumen des Kieses auch eine extensive Dachbegrünung tragen. Ein Kiesdach ist von den Lasten her vergleichbar mit denen eines extensiven Gründachs.
Zuerst sollten Sie bei einem existierenden Dach schauen, ob Architektur- bzw. Bestandspläne vorhanden sind. Anhand dieser kann ein Statiker oder eine Statikerin in der Regel eine erste Einschätzung abgeben. Ein Statiker oder eine Statikerin kann das Dach auch vor Ort begutachten und eine Einschätzung abgeben oder eine neue statische Berechnung erstellen. Was hier für Kosten anfallen, lässt sich nur im Einzelfall klären. Auch hier sollte man nach Möglichkeit anhand vergleichender Angebote das günstigste Angebot wählen.