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Münsters Standard für klimagerechtes Bauen
Der Standard für den Neubau Ihres Wohnhauses
Mit dem Ratsbeschluss vom 29. September 2021 (V/0434/2021) hat die Stadt Münster "Münsters Standard für klimagerechtes Bauen" beschlossen und mit Beschluss vom 14. Juli 2022 (V/0319/2022) erweitert. Der Standard wird in allen städtebaulichen Verträgen sowie Grundstückskaufverträgen und Erbbaurechtsverträgen mit der Stadt Münster festgeschrieben. Er umfasst Vorgaben an den Gebäudeenergiestandard und die Nutzung solarer Energien im Neubau. Aktuell gilt er für den Neubau von Wohngebäuden sowie Nichtwohngebäuden. Ziel ist eine Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden, denn dieser trägt aktuell noch zu ca. 30 Prozent der bundesweiten CO2-Emissionen bei.
Neben dem Schutz des Klimas durch die Einsparung von CO2-Emissionen ergeben sich durch den Neubau-Standard auch klare Vorteile für Bauherren und Bauherrinnen:
- Sie sparen über Jahrzehnte bei den Energiekosten,
- Sie werden unabhängiger von schwankenden Energiepreisen,
- Sie sorgen im Sommer wie im Winter für ein gleichbleibend wohliges Raumklima,
- Sie schaffen Neues von dauerhaftem Wert für sich und Ihre Familie
Diese Anforderungen gelten mit Münsters Standard für klimagerechtes Bauen:
Anforderungen für Wohngebäude
1. Gebäudeenergiestandard "Effizienzhaus 40" (nach KfW bzw. Bundesförderung für effiziente Gebäude)
- Der Jahresprimärenergiebedarf (QP) des Neubaus muss den entsprechenden Wert des Jahresprimärenergiebedarfes des sogenannten Referenzgebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) um 60 Prozent unterschreiten.
- Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (HT) des Neubauobjektes den Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) um 45 Prozent unterschreitet.
2. Solarstandard
Beim Neubau von Wohngebäuden ist auf oder an dem Gebäude eine Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 1 Kilowatt Peak (kWp) pro Wohneinheit zu installieren. Im Regelfall wird das wirtschaftliche Optimum jedoch bei deutlich größeren Anlagen erreicht. Die Auslegungsoptimierung ist durch die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bzw. die Planungs- und Fachfirmen frei gestaltbar. Die Anforderungen des Solarstandards gelten auch dann als erfüllt, wenn eine entsprechende Anlage zur Solarenergienutzung durch einen Dritten (Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaft, etc.) auf oder am Gebäude bzw. Nebengebäude errichtet und betrieben wird.
Anforderungen für Nichtwohngebäude
1. Gebäudeenergiestandard "Effizienzgebäude 40"
- Zonen der zu errichtenden Gebäude, die mit einer Raum-Solltemperatur T ≥ 19°C beheizt werden, sind so zu errichten, dass der Mittelwert der Wärmedurchgangskoeffizienten die nachfolgend aufgeführten Werte für die genannten Bauteile nicht überschreitet. Die Mittelwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten sind nach Gebäudeenergiegesetz (GEG - Anlage 3) zu berechnen.
opake Außenbauteile (Uopak): 0,18 W/(m2K) transparente Außenbauteile und Vorhangfassaden (Utransparent, Vorhang) 1,0 W/(m2K) Glasdächer/Lichtbänder und Lichtkuppeln (ULicht) 1,6 W/(m2K)
- Der Jahresprimärenergiebedarf (QP) des oben genannten Neubauobjektes muss den entsprechenden Wert des Jahres-Primärenergiebedarfes des Referenzgebäudes (QP Referenzgebäude) gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG - Anlage 2) um mindestens 60 Prozent unterschreiten.
2. Solarstandard
Beim Neubau von Nichtwohngebäuden sind auf oder an dem Gebäude Anlagen zur Solarenergieerzeugung mit einer Gesamtfläche von mindestens 50 Prozent der gesamten Gebäudegrundfläche (bebaute Fläche) zu installieren. Zu Anlagen zur Solarnutzung zählen
- Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung
- Solarthermische Anlagen (ST-Anlagen) zur Wärmeerzeugung
- Kombinierte solarthermisch-photovoltaische Anlagen (PVT-Anlagen), die sowohl Wärme als auch Strom produzieren
Bei ST-Anlagen wird mit der Brutto-Kollektorfläche, bei PV- und PVT-Anlagen mit der Modulfläche gerechnet. Die Auslegungsoptimierung ist durch die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bzw. die Planungs- und Fachfirmen frei gestaltbar.
Die Anforderungen des Solarstandards gelten auch dann als erfüllt, wenn eine entsprechende Anlage zur Solarenergienutzung durch einen Dritten (Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaft, etc.) auf oder am Gebäude bzw. Nebengebäude errichtet und betrieben wird.
Wie erreiche ich den Gebäudeenergiestandard "Effizienzhaus 40"?
Jedes Haus ist anders. Gleiche Maßnahmen können an unterschiedlichen Gebäuden zu verschiedenen Effizienzhaus-Stufen führen. Daher ist es wichtig, das Gebäude immer als Ganzes zu betrachten und stets ein energetisches Gesamtkonzept erstellen zu lassen. Die wichtigsten "Bausteine" für das Effizienzhaus 40 sind:
- Kompakte Bauweise
- Solaroptimierte Ausrichtung des Gebäudes
- Eine hochwirksame Wärmedämmung der Außenhülle
- Vermeidung von Wärmebrücken
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Photovoltaik und Solarthermie
- Energieeffiziente Heizungsanlage
Wer informiert und hilft weiter?
Ganz wichtig für die Planung und Umsetzung des Neubaus: Steigen Sie früh genug in die Thematik ein und lassen Sie sich die teils verwirrende Vielfalt der Möglichkeiten von einem Profi erklären.
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