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Erneuerbare Energien
Photovoltaik
Schritt für Schritt zur PV-Anlage
Die Stadt Münster empfiehlt folgendes Vorgehen für Hausbesitzer, die kostengünstigen Solarstrom selbst nutzen und unabhängig vom Stromversorger werden möchten.
1. Erste Informationen zusammentragen
Zunächst sollten allgemeine Informationen zur Dachneigung und –zustand, Verschattung und Stromverbrauch zusammengetragen werden. Dachflächen mit Ausrichtung nach Osten, Süden oder Westen sind prinzipiell zur Nutzung von Solarenergie geeignet. Anlagen mit einer Ausrichtung nach Süden liefern zwar häufig am meisten Strom, auf die Wirtschaftlich positiv kann sich jedoch auch eine Ost-West-Ausrichtung auswirken, da so die Eigenverbrauchsquote gesteigert werden kann, indem mehr Solarstrom im eigenen Haushalt verbraucht wird.
In der Regel ist die Errichtung von PV-Anlagen in Münster genehmigungsfrei. In Gebieten mit einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung (Altstadt, Nordviertel, Ostviertel, Wigbold Wolbeck, Dorfkern Angelmodde etc.) ist eine Installation von Solarthermie- und PV-Anlagen grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Es bedarf jedoch einer Einzelprüfung und -Genehmigung beim Bauordnungsamt oder der Städtischen Denkmalbehörde.
2. Angebote von Fachbetrieben einholen
Bei der Suche nach kompetenten Handwerksbetrieben lohnt ein Blick auf die Liste der PV-Fachfirmen. Es empfiehlt sich immer, Angebote von mehreren Betrieben einzuholen.
3. Wirtschaftlichkeit prüfen
Die Amortisationsdauer einer PV-Anlage ohne Speicher beträgt etwa zehn bis 15 Jahre, danach liefert sie meist weitere zehn bis 15 Jahre Gewinne. Falls zusätzlich einen Speicher eingebaut werden soll, verlängert sich die Amortisationsdauer der Gesamtanlage auf etwa 20 Jahre. Von daher sollte insbesondere bei Einsatz eines Speichers zuvor der Stromverbrauch im Haushalt beispielsweise durch den Umstieg auf stromsparende Geräte reduziert werden
4. Anmeldung der PV-Anlage
PV-Anlagen und Batteriespeicher, die neu in Betrieb genommen werden oder hinsichtlich ihrer Leistung erweitert wurden, müssen ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und bei Stadtnetze Münster GmbH gemeldet werden. Außerdem muss das Finanzamt über den Betrieb einer PV-Anlage informiert werden.
5. Inbetriebnahme der PV-Anlage
Die Inbetriebnahme erfolgt durch eine Elektrofachkraft mit Protokoll, das ausgehändigt wird. Das Datum der offiziellen Inbetriebnahme einer PV-Anlage ist Stichtag für die Einspeisevergütung, die die nächsten 20 Jahre fix für die Strommenge bezahlt wird, die in das Netz eingespeist wird.
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6. Regelmäßige Überprüfung und Wartung
Gut geplante und installierte Anlagen arbeiten über 25 Jahre zuverlässig und sind – da PV-Anlagen fast keine mechanischen Teile besitzen – wartungsarm. Die solaren Erträge und der Funktion der Anlage sollten nichtsdestotrotz regelmäßig überprüft werden. Diesen Service übernehmen teilweise auch Fachbetriebe. Es empfiehlt sich eine Versicherung für die PV-Anlage abzuschließen. Eine Versicherung gegen Fremdschäden kann auch in die Privat- oder die Gebäudehaftpflichtversicherung integriert werden. Eigentumsschäden lassen sich über eine Wohngebäudeversicherung abdecken.