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Eingriffe in Natur und Landschaft
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1.5.1993 sind bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen (im Wesentlichen Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) diese der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu unterziehen (§ 21 BNatSchG).
Für den Flächennutzungsplan (FNP) bedeutet dies, dass die Stadt Münster bei der Aufstellung und Änderung des FNP zu prüfen hat, ob das verfolgte Planungsziel nicht auf anderem, mit geringeren Beeinträchtigungen verbundenen Wege erreicht werden kann. Insbesondere ist die weitere Siedlungsentwicklung auf Flächen zu lenken, deren Inanspruchnahme weniger erhebliche Beeinträchtigungen nach sich zieht.
Darüber hinaus enthält der FNP auch Überlegungen und Darstellungen zur Lage möglicher Kompensationsflächen auf Basis der Landschaftspflegerischen Konzeption für Kompensationsmaßnahmen.
Die abschließende Beurteilung der Eingriffssituation erfolgt in den Bebauungsplanverfahren, deren planerische Inhalte in der Regel aus dem FNP entwickelt werden. Hier wird die Intensität der Eingriffe in Natur und Landschaft durch ein stadtspezifisches landschaftsökologisches Bewertungsverfahren ermittelt. Dies erfolgt durch einen Vergleich der landschaftsökologischen Situation zwischen Bestand (z. B. landwirtschaftliche Nutzung in Form von Acker und Grünland) und beabsichtigter Planung (z. B. Wohngebiet mit erforderlicher Erschließung).
Durch textliche und/oder grafische Festsetzungen im Bebauungsplan werden erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich der zukünftigen Eingriffe getroffen. Da in der Regel zur Kompensation der ermittelten Eingriffe großflächige und zusammenhängende Ausgleichsflächen ausgewiesen werden müssen und möglichst viele Baugrundstücke innerhalb eines Baugebietes entstehen sollen, erfolgt die Ausweisung der Ausgleichsflächen und die Realisierung landschaftspflegerischer Maßnahmen größtenteils außerhalb des jeweiligen Plangebietes. Die räumliche Verortung der Ausgleichsflächen sowie deren planerischen Inhalte werden im Kompensationsflächenkataster (Komkat) der Stadt Münster erfasst.
Die Kosten für den Erwerb der Ausgleichsflächen sowie für die Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen werden anteilig auf die Baugrundstücke umgelegt und über die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen sowie über Erschließungsbeiträge refinanziert.
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Kompensationsflächenkataster (Komkat)
Karte im Umweltkataster