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Schutzgebiete und Naturdenkmale
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten oder wieder herzustellen. Ferner wenn dies wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
Im Geltungsbereich der rechtskräftigen Landschaftspläne "Werse", "Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel" sowie "Roxeler Riedel" erfolgte die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten durch die Landschaftspläne. Für den in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan "Davert und Hohe Ward" gelten noch die Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen der Bezirksregierung Münster.
In Landschaftsschutzgebieten ist unter anderem verboten, Gehölze zu beseitigen und Aufschüttungen oder Abgrabungen durchzuführen.
Daten/Fakten
Anzahl Landschaftsschutzgebiete: 9
Gesamtfläche: 9.936,3 ha
Anteil Landschaftsschutzgebiete am Stadtgebiet: ca. 32,5 %
Stand 09.2023
Die Landschaftsschutzgebiete im Einzelnen:
Loddenbüsche | 109,3 ha |
Hohe Ward | 819,4 ha |
Davert | 540,3 ha |
Vennheide | 327,3 ha |
Lövelingloh | 462,3 ha |
Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten | 2.734,0 ha |
Altenberger Rücken | 1.008,1 ha |
Nördliches Aatal und Emsniederung | 1.175,1 ha |
Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide | 2.760,5 ha |
Weitere Informationen zu den Landschaftsschutzgebieten erhalten Sie im Umweltkataster.