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Schutzgebiete und Naturdenkmale
Naturdenkmale
Als Naturdenkmale können zum Beispiel Bäume, Baumgruppen oder Findlinge geschützt werden, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Es kann auch die notwendige Umgebung einbezogen werden.
Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung eines Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten.
Im Stadtgebiet von Münster sind zurzeit 352 (Stand 1.1.2024) Objekte als Naturdenkmale ausgewiesen. Dabei handelt es sich überwiegend um alte Bäume.
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit kontrolliert zweimal im Jahr die geschützten Bäume (belaubt und unbelaubt), um Schäden rechtzeitig festzustellen und die erforderlichen Pflegemaßnahmen zu veranlassen. Ein wesentlicher Teil der Kontrolle ist die Überprüfung der Standsicherheit. Sollte diese nicht mehr gewährleistet sein und geht von dem Baum eine Gefährdung für Menschen aus, muss auch ein Naturdenkmal gefällt werden.
Weitere Informationen zu den Naturdenkmalen erhalten Sie im Umweltkataster.
Weitere Informationen
- Naturdenkmal-VO Innenbereich (PDF, 444 KB)
- Naturdenkmal-VO Außenbereich (PDF, 109 KB)
- Naturdenkmale LP Werse (PDF, 23.2 KB)
- Naturdenkmale LP Nördliches Aatal u. Vorbergs Hügel (PDF, 17.5 KB)
- Naturdenkmale LP Roxeler Riedel (PDF, 74.9 KB)