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Wald und Forst
Richtiges Verhalten im Wald
Im Stadtgebiet von Münster gibt es etwa 4.970 Hektar Wald, dies entspricht ca. 16,5 % der Gesamtfläche von 302 km². Münster ist damit relativ waldarm und die Stadtwälder sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Die zahlreichen Menschen, die in den münsteraner Wäldern Erholung und Ruhe suchen, können durch falsches Verhalten zu unnötigen Beeinträchtigungen des empfindlichen "Ökosystems Wald" aber auch zu Ärger und Stress mit anderen Waldbesuchern und Bewohnern kommen. Durch die Beachtung der nachstehenden Hinweise können viele dieser Konflikte vermieden werden. Bitte vermeiden Sie alles, was zu unnötigen Störungen und Veränderungen führt:
Betreten des Waldes
Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung auch abseits der Wege betreten. Grundsätzlich geschieht dies aber auf eigene Gefahr und der Waldbesucher muss mit den im Wald typischen Gefahren, zum Beispiel dem Abbrechen von Ästen, rechnen. Besonders geschützte und empfindliche Bereiche dürfen nicht betreten werden. Dies sind zum Beispiel Anpflanzungen, Verjüngungsflächen und Dickungen, eingezäunte Bereiche, Flächen auf denen Bäume gefällt oder andere forstliche Arbeiten durchgeführt werden, jagdliche Einrichtungen (Hochsitze) und als gesperrt gekennzeichnete Wege und Ruhezonen. In den Naturschutzgebieten Gelmerheide, Huronensee, Rieselfelder, Bonnenkamp, Vorwerkshügel oder der Davert dürfen die Wege grundsätzlich nicht verlassen werden.
Radfahrer (besonders Mountainbiker) müssen immer auf den Waldwegen bleiben. Selbstverständlich sollte es auch beim Radfahren sein, auf alle anderen Waldbesucher Rücksicht zu nehmen! In besonderen Gefahrensituationen (z.B. bei großer Waldbrandgefahr oder nach schweren Stürmen) kann der Wald auch zeitweilig ganz gesperrt werden. Mit Motorfahrzeugen dürfen nur diejenigen auf den Waldwegen fahren, die dort arbeiten oder wohnen bzw. eine Genehmigung des Waldbesitzers vorweisen können. Auf den Waldwegen und Zufahrten darf nicht geparkt werden, damit Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei sowie forstwirtschaftlicher, jagdlicher und privater Verkehr passieren kann.
Hunde im Wald
In der freien Natur müssen sich Hunde grundsätzlich im Einwirkungsbereich des Hundeführers/der Hundeführerin aufhalten. Auf den befestigten Wegen im Wald dürfen Hunde frei laufen, abseits der Wege und in Naturschutzgebieten herrscht immer Leinenpflicht. Besonders in den Brut- und Setzzeiten vom 1. März bis zum 30. September sollte darauf geachtet werden, dass Hunde keine Jungtiere verfolgen oder deren Lebensräume beunruhigen.
Als Hundehalter/in sollte man stets bedenken, dass nicht jeder hocherfreut ist, von einem Hund angesprungen zu werden. Viele Menschen haben Angst vor Hunden und reagieren allergisch. Auf Kinderspielplätzen und anderen Erholungsflächen sind Hunde ohnehin tabu. Bitte nehmen Sie deshalb ihren Hund an die Leine, so dass es keinen Ärger geben kann.
Reiten im Wald
In Münster ist das Reiten im Wald nur auf den ausgewiesenen und gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Diese finden sich zum Beispiel in der Hohen Ward, am Jesuiterbrook und im Kiesekampbusch am Zoo. Grundsätzlich hat jeder Reiter an seinem Pferd eine gut sichtbare, gültige Reitplakette anzubringen. Diese werden durch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz ausgegeben.
Rauchen und Feuer
Leider entstehen auch in Münster immer wieder durch Unachtsamkeit Waldbrände. Es besteht deshalb vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein Rauchverbot. Offenes Feuer sowie Grillen ist im Wald außerhalb von zugelassenen Feuerstellen streng verboten!
Organisierte Veranstaltungen
Organisierte Veranstaltungen im Stadtwald, z. B. größere Sportwettbewerbe, bedürfen einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung. Außerdem sind sie dem Regionalforstamt Münsterland (Tel. 02 51/9 17 97-440) als zuständiger Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.
Müll
Das Entsorgen von Müll und Grünabfällen im Wald und in der freien Landschaft schadet der Tier- und Pflanzenwelt. Es ist deshalb verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bitte nutzen Sie die vorhandenen Abfallbehälter – die nur für die Abfälle der Waldbesucherinnen und Waldbesucher vorgesehen sind – oder nehmen besser noch Ihren Müll wieder mit zurück.
Pilze, Blumen, Zweige, Beeren...
Außerhalb von Schutzgebieten können Pilze, Blumen und Waldfrüchte in geringen Mengen von nicht geschützten Pflanzen gesammelt werden. Allerdings nur für den Eigenbedarf und ohne die Pflanzen zu zerstören oder zu beschädigen. Ganze Bäume oder Pflanzen dürfen von Waldbesuchern grundsätzlich nicht entnommen werden.
Zecken, Fuchsbandwurm
Zecken übertragen Erreger, die zu Gehirnhautentzündungen (FSME) und Borreliose führen können. Sie sind besonders im späten Frühjahr und im Sommer aktiv und halten sich vor allem im Unterholz auf Sträuchern, Farnen, Gräsern und Kräuter auf. Sofern man also auf den Waldwegen bleibt, besteht nahezu keine Gefahr. Trotzdem sollte man nach einer Wanderung seinen ganzen Körper absuchen und evtl. vorhandene Zecken mit einer speziellen Zeckenzange oder einer Pinzette vorsichtig vollständig entfernen (Pinzette möglichst weit vorne am Kopf ansetzen, kein Öl verwenden). Bei Hautrötungen sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen!
Durch Fuchsbandwürmer kann eine lebensgefährliche Wurmerkrankung (Echinokokkose) beim Menschen ausgelöst werden. Die Erreger sind Fuchsbandwurmeier, die an Früchten und Beeren in Bodennähe (weniger als 60 bis 80 cm über dem Boden) oder Pilzen im Wald, in der freien Landschaft aber auch im eigenen Garten anhaften und sich möglicherweise bei häufigem Genuss ungereinigter Waldfrüchte auf den Menschen übertragen können. Vor allem Besitzer von Mäuse fressenden Haustieren sind gefährdet, da Mäuse den Zwischenwirt in der Bandwurmentwicklung darstellen und der Kot dieser Tiere mit den Bandwurmeiern belastet sein kann. Der beste Infektionsschutz ist deshalb eine gute Hygiene. Nach der Berührung des Fells von Hund oder Katze, zum Beispiel durch Streicheln, sollten die Hände nicht ungewaschen zum Mund geführt werden.
Sowohl Borreliose wie auch Fuchsbandwürmer kommen auch in Münster vor!