Philipp Deuter

Illustration: Philipp Deuter

Philipp Deuter 1917-1942

 

"Mit Rücksicht darauf, […] dass seine Abwesenheit erheblich länger als 3 Tage gedauert hat und dass sein ganzes Verhalten […] einen aussergewöhnlich hohen Mangel an soldatischen Pflicht- und Ehrgefühl erkennen lässt, erschien es notwendig, den Angeklagten die Strenge des Gesetzes fühlen zu lassen und eine Strafe zu verhängen, die gleichzeitig abschreckend auf die Truppe wirkt."

Aus der Urteilsbegründung des Feldkriegsgerichts, Dezember 1939 (Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück, Rep 947 Lin II, Nr. 1099).

Philipp Deuter wird am 6. April 1917 als Sohn eines Maurers in Münster geboren und wächst in der Nähe des Schlosses auf. Nach seiner Entlassung aus der Volksschule macht er eine Lehre zum Anstreicher. Im November 1938 – er hat sich gerade frisch verlobt – wird Philipp Deuter zur Wehrmacht nach Stettin eingezogen.

Als er im Oktober 1939, wenige Wochen nach dem deutschen Überfall auf Polen, von einer schweren Erkrankung seines Vaters erfährt, bittet er um Heimaturlaub und reist nach Münster. Anstatt nach Ablauf des bewilligten Urlaubs zu seiner Einheit zurückzukehren, verbringt Philipp noch mehr als zehn Tage bei seiner Verlobten in Sprakel bei Münster. Als er sich bei der Truppe zurückmeldet, wird er verhaftet und im Dezember durch ein Feldkriegsgericht angeklagt.

Wegen "unerlaubter Entfernung" im Strafgefangenenlager

Das Kriegsgericht verurteilt Philipp Deuter wegen "unerlaubter Entfernung" zu einer Zuchthausstrafe von zweieinhalb Jahren und erkennt ihm die "Wehrwürdigkeit" ab. Er wird Anfang 1940 über die Strafanstalt Lingen an das Strafgefangenenlager Esterwegen im Emsland überstellt. "Bei schmaler Kost" und "besonders strenger Behandlung mit harten Strafen" muss er dort schwere und gefährliche Arbeit verrichten. 

Nachdem er etwas mehr als die Hälfte seiner Strafe verbüßt hat, wird ihm die Vollstreckung der restlichen Strafe ausgesetzt und die "Wehrwürdigkeit wiederverliehen". Er erhält die Gelegenheit, "sich vor dem Feind zu bewähren". Ende Juni 1941 kommt Philipp Deuter aus dem Lager frei und wird sogleich zum aktiven Wehrdienst wiedereinberufen. Im Dezember 1941 wird er, inzwischen verheiratet, an die Ostfront verlegt. Seine Einheit bezieht Stellung im moldauischen Tiraspol.

Als Deserteur zum Tode verurteilt

Im Juni 1942 wird Philipp Deuter erneut vor einem Kriegsgericht angeklagt, ohne dass sich die Umstände aus heutiger Sicht exakt rekonstruieren ließen. Zwei Monate zuvor hatte er offenbar abermals ohne Erlaubnis seine Einheit verlassen und zudem einen anderen Soldaten tätlich verletzt. Das Kriegsgericht verurteilt Philipp Deuter wegen Fahnenflucht zum Tode, zur Wehrunwürdigkeit und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Gefängnis.

Vergeblich stellt er ein Gnadengesuch. Am 25. August 1942 wird Philipp Deuter im Alter von nur 25 Jahren in Tiraspol standrechtlich erschossen.