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Wohnungsaufsicht
Wohnungsmängel
Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs zu Wohnzwecken in Wohngebäuden, Wohnungen oder Wohnräumen sowie Nebengebäuden und Außenanlagen des Wohnraumes gegeben sind, kann die Stadt Münster nach dem Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG vom 1. Juli 2021 (GV.NRW S.765) in der zurzeit gültigen Fassung auf die Beseitigung des Missstands hinwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen treffen.
Im Rahmen der Wohnungsaufsicht werden keine Gutachten erstellt oder Schadstoffmessungen durchgeführt. Die Stadt Münster kann von dem Eigentümer oder der Eigentümerin auch nicht die Verbesserung des Wohnungsstandards verlangen, sondern lediglich auf die Erfüllung der Mindestausstattung nach dem WohnStG hinwirken und die Beseitigung von Missständen anordnen.
Im Regelfall ist es daher notwendig, die Mängel oder Missstände durch einen technischen Sachbearbeiter überprüfen zu lassen. Viele Mängel, vor allem Feuchtigkeitsmängel und daraus resultierende Schimmelpilzbildung entstehen häufig aus einem nicht angemessenen Heiz- und Lüftungsverhalten. Die Mieter/innen werden in diesen Fällen durch einen technischen Sachbearbeiter umfangreich beraten.
Zur Schadensmeldung verwenden Sie bitte das nachstehende Formular und fügen Sie Fotos und den bereits mit Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin geführten Schriftverkehr bei. Im Anschluss kann ein Ortstermin vereinbart werden.
Bitte geben Sie zudem an, ob Sie im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheins sind.