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Einreise
Besuchsaufenthalt
Wenn Sie sich für einen Besuchsaufenthalt in Münster interessieren, möchten wir uns herzlich für Ihr Interesse bedanken. Münster hat viele Sehenswürdigkeiten und kann Ihnen viel Abwechslung bieten. Wenn Sie noch Inspirationen für Ihren Aufenthalt in Münster brauchen, finden Sie auf den Seiten von Münster Marketing weitere Informationen: www.muenster.de/tourismus.html
Für die Einreise nach Deutschland ist es in der Regel notwendig, dass Sie ein gültiges Visum haben. Das Visum wird durch die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder durch eine Vertretung eines anderen Mitgliedstaates des Schengener Abkommens ausgestellt.
Welche Unterlagen für die Beantragung des Touristenvisums erforderlich sind, erfahren Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Weitere Informationen hierzu gibt es auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de
Viele Staatsangehörigkeiten benötigen für die Einreise nach Deutschland für Besuchsaufenthalte kein Visum. Eine Übersicht darüber, ob Sie ein Visum benötigen, hat das Auswärtige Amt zusammengestellt: Übersicht zur Visumspflicht
Besuch mit Visum
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt haben, wird in ein Schengenvisum (Kategorie C) ausgestellt. Die Gültigkeit wird entsprechend Ihres geplanten Aufenthaltes gewählt.
Ihr Aufenthalt zu Besuchszwecken ist für maximal 90 Tage in den Schengener Staaten erlaubt. Das heißt, Sie können nicht nur Deutschland, sondern auch weitere europäische Staaten (wie z.B. Spanien, Portugal) besuchen. Zur Übersicht aller Schengen-Staaten auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Während Ihres Besuchsaufenthaltes ist es Ihnen nicht möglich, erwerbstätig zu sein. Sollten Sie einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen wollen, müssen Sie hierfür in der Regel ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Wenn Sie Ihr Visum zu Besuchszwecken verlängern lassen möchten, ist dies unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- das Visum kann maximal bis zu einer Gesamtdauer von 90 Tagen verlängert werden (gerechnet vom Tag der ersten Gültigkeit)
- die Kosten Ihres Aufenthaltes müssen gesichert sein. In der Regel muss Ihr Gastgeber eine neue Verpflichtungserklärung abgeben
- Sie brauchen eine gültige Krankenversicherung
Eine Verlängerung über 90 Tage hinaus ist zu Besuchszwecken nicht möglich.
Visumsfreier Besuch
Wenn Sie visumfrei nach Deutschland einreisen dürfen, ist Ihnen ein Aufenthalt für touristische Zwecke für bis zu 90 Tage erlaubt. Ihren Aufenthalt können Sie innerhalb der Schengener Staaten frei gestalten.
Während des Besuchsaufenthaltes ist es Ihnen nicht möglich, erwerbstätig zu sein.
Ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist bei einer visumfreien Einreise nur möglich, wenn Sie aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit auch für längerfristige Aufenthalte von der Visumpflicht befreit sind.