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Verpflichtungserklärung
Gäste aus dem Ausland
Für die Beantragung eines Besuchsvisums ist es in vielen Fällen notwendig, dass man über eine Verpflichtungserklärung verfügt. Das heißt, dass sich jemand in Deutschland verpflichten muss, für alle Kosten während des Besuchs aufzukommen. Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung gehen Sie daher eine finanzielle Verpflichtung und Bürgschaft ein.
Verpflichtet - wozu?
Mit der Verpflichtungserklärung erklären Sie sich bereit, während des Besuchs Ihres Gastes für dessen Lebensunterhalt aufzukommen.
Die Beantragung von öffentlichen Leistungen ist für den Besuchsaufenthalt nicht vorgesehen. Sollte Ihr Besuch dennoch öffentliche Leistungen beantragen, sind Sie verpflichtet, diese zu erstatten. Dies gilt auch, wenn Ihr Besuch nicht mit Ablauf des Visums aus Deutschland ausreist, sondern sich weiterhin (unerlaubt) in Deutschland aufhält.
Zu den Kosten, die Sie für Ihren Besuch übernehmen müssen, gehören insbesondere:
- der Lebensunterhalt
- die Versorgung im Krankheitsfall (Arzthonorare, Medikamente und Krankenhausaufenthalte)
- die Ausreisekosten, zum Beispiel Flugticket oder Fahrten zum Flughafen
Bezüglich der Kosten im Krankheitsfall benötigt Ihr Gast für die Beantragung des Visums eine ausreichende Krankenversicherung. Diese können Sie bei vielen Versicherungsgesellschaften abschließen. Durch den Abschluss einer Reisekrankenversicherung können Sie Ihre Kosten im Krankheitsfall zudem stark minimieren.
Erforderliche Unterlagen
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder Rentenbescheid oder aktuelle Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
- Gebühr: 29,00 €
Als Alternative zu Ihren Gehaltsabrechnungen ist es auch möglich, ein Sparbuch / Konto mit einem Sperrvermerk einzurichten. Wenn Sie also nicht ausreichend Einkommen haben, kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen zum Sparbuch.
Wichtig: Wenn Sie die Verpflichtungserklärung gemeinsam mit Ihrem Ehegatten abgeben möchten, müssen Sie auch gemeinsam bei uns vorsprechen.
Zudem benötigen Sie für die Abgabe der Verpflichtungserklärung die folgenden Angaben von Ihrem Gast:
- kompletter Name
- Geburtsdatum und –ort
- Staatsangehörigkeit
- Reisepassnummer
- Anschrift im Herkunftsland
- Reisezeitraum
Einreichung der Unterlagen
Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist ein Termin erforderlich, den Sie nach erfolgter Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen erhalten. Sie können entweder eine Terminanfrage an uns senden oder die Unterlagen online einreichen.
Verpflichtungserklärung - was nun?
Wenn Sie die Unterlagen vollständig vorgelegt haben, die Prüfung abgeschlossen wurde und Ihre finanziellen Mittel zur Abgabe der Erklärung ausreichen, erhalten Sie von uns nach einem persönlichen Termin die Original-Verpflichtungserklärung. Diese müssen Sie Ihrem Gast schicken, damit dieser mit der Verpflichtungserklärung das Visum beantragen kann.
Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel nur von der deutschen Auslandsvertretung akzeptiert, wenn sie bei der Beantragung des Visums maximal sechs Monate alt (Ausstellungsdatum) ist.