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Verpflichtungserklärung
Langfristiger Aufenthalt
Für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist es in der Regel erforderlich, dass der Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen gesichert ist. Für bestimmte Aufenthaltszwecke, wie z.B. das Studium, ist eine Finanzierung durch Dritte möglich. Wenn Sie den Aufenthalt Ihrer Bekannten oder Verwandten in Deutschland finanzieren möchten, müssen Sie dies in der Regel durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung offiziell erklären.
Verpflichtet - wozu?
Mit der Verpflichtungserklärung erklären Sie sich dazu bereit, alle Kosten Ihres Verwandten oder Bekannten für seinen Aufenthalt in Deutschland zu tragen. Sie sind mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes / die Finanzierung Ihres Verwandten oder Bekannten zuständig.
Sollte Ihr Verwandter oder Bekannter öffentliche Mittel beantragen, sind Sie verpflichtet, diese zu erstatten. Dies gilt auch nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis, sollte Ihr Verwandter oder Bekannter Deutschland nicht verlassen.
Zu den Kosten, die Sie für Ihren Verwandten oder Bekannten übernehmen müssen, gehören insbesondere:
- der Lebensunterhalt
- die Versorgung im Krankheitsfall (Arzthonorare, Medikamente und Krankenhausaufenthalte)
- die Ausreisekosten, zum Beispiel Flugticket oder Fahrten zum Flughafen (sofern erforderlich)
Bezüglich der Krankenversicherung ist anzumerken, dass grundsätzlich jede in Deutschland lebende Person verpflichtet ist, einer gesetzlichen oder gleichwertigen privaten Krankenversicherung beizutreten. Daher sind Sie verpflichtet, die Krankenversicherungsbeiträge Ihres Bekannten oder Verwandten zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder Rentenbescheid oder aktuelle Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
- Arbeitsvertrag oder Gewerbeanmeldung
- Mietvertrag; bei Eigentum: Nachweis über die monatliche Belastung
- Gebühr: 29,00 €
Wichtig: Wenn Sie die Verpflichtungserklärung gemeinsam mit Ihrem Ehegatten abgeben möchten, müssen Sie auch gemeinsam bei uns vorsprechen.
Zudem benötigen Sie für die Abgabe der Verpflichtungserklärung die folgenden Angaben von Ihrem Bekannten oder Verwandten:
- kompletter Name
- Geburtsdatum und –ort
- Staatsangehörigkeit
- Reisepassnummer
- Anschrift im Herkunftsland
- geplante Aufenthaltsdauer
Einreichung der Unterlagen
Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist ein Termin erforderlich, den Sie nach erfolgter Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen erhalten. Sie können entweder eine Terminanfrage an uns senden oder die Unterlagen online einreichen.
Verpflichtungserklärung - was nun?
Wenn Sie die Unterlagen vollständig vorgelegt haben, die Prüfung abgeschlossen wurde und Ihre finanziellen Mittel zur Abgabe der Erklärung ausreichen, erhalten Sie von uns nach einem persönlichen Termin die Original-Verpflichtungserklärung. Diese müssen Sie Ihrem Gast schicken, damit dieser mit der Verpflichtungserklärung das Visum beantragen kann.
Sollte Ihr Bekannter oder Verwandter noch im Heimatland sein, können Sie ihm die Original-Verpflichtungserklärung zuschicken, damit er diese dem Visumantrag beifügen kann.
Sollte sich Ihr Bekannter oder Verwandter bereits in Deutschland aufhalten, können Sie ihm die Original-Verpflichtungserklärung geben, damit er diese bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde zur Erteilung oder Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis vorlegen kann.
Die Verpflichtungserklärung ist für bis zu fünf Jahre gültig.