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Von Ausweis bis Zeugnisbeglaubigung
Wir sind für Sie da!
Das Amt für Bürger- und Ratsservice hat viele Adressen und bietet einen kompetenten Service. Sie erreichen uns in der Zentrale mitten in der Stadt und in den Bezirksverwaltungen in den Stadtteilen.
Egal ob Sie uns im Bürgerbüro Mitte im Stadthaus 1 oder in den Bürgerbüros der Bezirksverwaltungen besuchen, Sie können überall auf das gleiche Angebot zugreifen. Buchen Sie zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen Termin.
Online - Können Sie Ihr Anliegen vielleicht online oder per Post erledigen?
Wir bieten Ihnen unsere online-Services an:
Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
Untersuchungsberechtigungsscheine
Anträge auf Ehrenamtskarten können Sie uns per Post zuschicken oder Sie nutzen die App.
Tipp: Wenn Sie uns besuchen wollen, buchen Sie einen Termin in einem der Bürgerbüros.
Lassen Sie sich beraten unter der Service-Hotline 02 51/4 92-0
Bitte buchen Sie einen Termin!
In den Bürgerbüros bieten wir Termine an um die Wartezeiten zu minimieren.
Wenn Sie ohne Termin eines unserer Bürgerbüros aufsuchen, müssen Sie mit langen Wartezeiten rechnen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir aufgrund der großen Termindichte nicht garantieren können, dass Sie ohne Termin auch bedient werden können.
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 02 51/4 92-33 33 direkt an uns!
Unsere Bürgerbüros im Stadthaus 1 und in den Bezirksverwaltungen der Stadtteile sind für Sie und Ihre Anliegen da.
Buchen Sie einen Online Termin in Ihren "Wunsch-Bürgerbüro".
Hinweis: Automatisch wird Ihnen das Bürgerbüro mit dem nächsten freien Termin angezeigt. Sie können aber jederzeit ein anderes Bürgerbüro auswählen.
Tipp zur Abholung von vorher beantragten Ausweisdokumenten:
Lassen Sie die Dokumente für nur 3,90 Euro per Fahrradkurier nach Hause liefern.
Wenn Sie die Dokumente in der Innenstadt selbst abholen wollen, können Sie das bei in der Innenstadt beantragten Dokumenten im Stadthaus 1, Heinrich-Brüning-Str. 7, im Erdgeschoss an der Servicetheke ohne Termin machen.
Bei Beantragung in einem Bürgerbüro in den Stadtteilen sprechen Sie das Abholungsverfahren bitte direkt bei Antragstellung ab.
Bürgerbüros „zwischen den Jahren“ geöffnet
Die Mitarbeitenden des Amtes für Bürger- und Ratsservice wünschen frohe und besinnliche Festtage!
In den Bürgerbüros gelten am 23. (Montag), 27. (Freitag) und 30. Dezember (Montag) die normalen Öffnungszeiten. An Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) sind sie geschlossen
Smartphone, Tablet oder PC statt Wartezimmer
Zeit sparen bei der Wohnsitzanmeldung? In Münster jetzt online möglich!
Seit Dezember ist die Wohnungsan- oder ummeldung in Münster einfacher denn je. Dank des neuen Online-Dienstes können Sie den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus erledigen.
Mit Ihrem Ausweis (Online-Funktion), der PIN und der BundID erledigen Sie alles digital:
Daten eingeben, Wohnungsgeberbestätigung hochladen, fertig!
Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung zum Download und den Adressaufkleber per Post.
Mehr Infos und den Online-Dienst finden Sie unter wohnsitzanmeldung.de
Neuer Flyer zum Personalausweis
Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Flyer zum Personalausweis veröffentlicht.
Widerspruchs- und Einwilligungsrechte nach dem Meldegesetz
Kennen Sie schon unsere Online-Services?
Mit dem Online-Service Antrag Übermittlungssperren können Sie Widerspruch gegen Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz einlegen. Nach Prüfung durch die Sachbearbeitung im Bürgerbüro werden Ihre Wünsche medienbruchfrei direkt ins Melderegister eingetragen. Schnell und einfach.
Natürlich können Sie Ihre Übermittlungssperren auch persönlich (Tipp: Buchen Sie einen Termin), schriftlich formlos oder mit unserem Formular (pdf) eintragen lassen.
Rechtzeitig schauen: Perso und Pass noch gültig?
Der Urlaub kommt schneller als Sie denken. Schauen Sie doch gleich mal in Ihren Personalausweis oder Reisepass. Ist der noch ausreichend lange gültig? Manche Reiseländer verlangen, dass er noch sechs Monate nach Ausreise gültig ist. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Denken Sie in diesem Jahr auch besonders an Ihre Kinder. Seit Anfang des Jahres werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bei Auslandsreisen werden ein Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Die Produktionszeiten können sich besonders vor der Reisezeit verlängern. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Reisepässe in circa vier bis sechs Wochen, bei Personalausweisen geht es normalerweise schneller. Im Einzelfall kann es aber auch länger dauern, die Stadt Münster hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass.
Daher unser Tipp: Buchen Sie rechtzeitig einen Termin für Ihre Reisedokumente!
Bewohnerparkausweise
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 13. Dezember, eine neue Gebührenverordnung für Bewohnerparkausweise beschlossen. Zukünftig kostet ein Bewohnerparkausweis in Münster 260 Euro pro Jahr.
Abschaffung Kinderreisepass
Ab Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Bitte beantragen Sie künftig für Ihre Kinder und Jugendlichen einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Wiedereröffnung des Bürgerbüros in Gievenbeck
Das Bürgerbüro in Gievenbeck am Rüschhausweg 17 wird nach einer vorübergehenden Schließung aufgrund der Corona-Pandemie und umfangreichen Renovierungsarbeiten wiedereröffnet. Ab dem 16. Juni 2023 können die Bürgerinnen und Bürger ihre Angelegenheiten wieder vor Ort zu folgenden Öffnungszeiten erledigen: dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Terminbuchungen sind über die Internetseite möglich. Aufgrund der räumlichen Enge und der Termindichte ist eine Vorsprache ohne Termin nur im absoluten Ausnahmefall möglich.
Mit der Wiedereröffnung in Gievenbeck kehrt das Bürgerbüro in Roxel zu den alten Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zurück.
Widerspruchsrecht und Einwilligung nach dem Bundesmeldegesetz
Jede Person hat gemäß § 50 Absatz 5 und § 42 Absatz 3 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung seiner Daten aus dem Melderegister an bestimmte Empfänger zu widersprechen.
Übermittlungssperren nach Bundesmeldegesetz können beantragt werden für diese Empfänger:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschäften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial
Die Stadt Münster weist jährlich im Amtsblatt hierauf hin, außerdem bei der Anmeldung bei der Meldebehörde.
Ihre Rechte können Sie jetzt auch online geltend machen, die Stadt Münster weist ausdrücklich auf den Online-Service-Antrag Übermittlungssperre hin.
Gebühr für den Personalausweis: Änderung ab 1. Januar 2021
Nach über zehn Jahren steigt zum 1. Januar 2021 die Gebühr für den Personalausweis auf 37 Euro. Für Personen bis 24 Jahre beträgt die Gebühr weiterhin 22,80 Euro. Die bisher erhobene Gebühr für die nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises entfällt komplett.
Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Zum 1. Januar 2021 wird die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.
Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet. Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, zum Beispiel einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis). Die Gebühr beträgt 37 Euro.
Wenn Sie in Münster wohnen, können Sie diese Karte ab dem 4. Januar 2021 in jedem Bürgerbüro beantragen.
10 Jahre Personalausweis
Am 1. November 2010 wurde der Personalausweis mit dem Chip eingeführt. Seitdem kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger mit einem Personalausweis im Scheckkartenformat gut geschützt in der digitalen Welt ausweisen. Heute geht das einfach mit dem Smartphone.
Sekundenschnell, praktisch und dabei sehr sicher – das sind die Vorteile des Online-Ausweises.
Ihren Online-Ausweis können Sie schon jetzt bei uns verwenden. In den nächsten Jahren werden die Angebote laufend erweitert.
Sie haben Ihre eigene PIN noch nicht gesetzt? Das können Sie in den Bürgerbüros erledigen (Tipp: Bitte unbedingt einen Termin buchen) oder noch besser und schneller in für den Ausweis geeigneten Apps, zum Beispiel in der kostenlosen AusweisApp2.
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Wie der Online-Ausweis funktioniert, was Sie dafür brauchen und wo Sie ihn verwenden können erfahren Sie auf
www.personalausweisportal.de
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Online-Services der Stadt Münster:
www.stadt-muenster.de/service/online-services
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AusweisApp2 (auch zur Änderung Ihrer PIN Nummer):
www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2
Fahrradkurier bringt Ausweisdokumente ab sofort nach Hause
Keine Wartezeit im Bürgerbüro – stattdessen eine kostengünstige Lieferung bis nach Hause: Ab sofort können beantragte Ausweisdokumente auf Wunsch durch einen Fahrradkurierdienst innerhalb der Stadtgrenzen zugestellt werden. Bislang mussten Antragsstellerinnen und Antragssteller ein zweites Mal das Bürgerbüro aufsuchen, um das von der Bundesdruckerei erstellte Ausweisdokument in Empfang zu nehmen. Für die Zustellung durch das in Münster ansässige Unternehmen "Leezen Heroes" fallen derzeit 3,90 Euro an, die direkt an den Kurierdienst weitergeleitet werden.
Ehrenamtskarte
Seit dem 20. Juni 2018 gibt es die Ehrenamtskarte auch in Münster und wir halten für Sie den Vordruck "Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte" in Papierform in allen Bürgerbüros bereit.
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Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Hier ist der Vordruck:
Bewerbung für die Vergabe der Ehrenamtskarte - Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte
Neues Personalausweisgesetz ist in Kraft getreten
Am 15.7.2017 ist ein neues Personalausweisgesetzt in Kraft getreten. Informationen zum Personalausweis finden Sie in der aktuellen Broschüre, herausgegeben vom Bundesministerium des Innern: "Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion" (PDF, 1.74 MB)
Führungszeugnis online beantragen
Sie benötigen ein Führungszeugnis für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder zur Aufnahme eines Gewerbes? Sie haben einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät? Sparen Sie sich den Behördengang und stellen Sie Ihren Antrag jederzeit bequem im Internet.
Flyer Bundesamt für Justiz
(PDF, 859 KB)