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Befreiung von der Ausweispflicht
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Münster mit Hauptwohnung oder mit alleiniger Wohnung gemeldet? Dann können Sie bei uns einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht stellen.
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Bitte laden Sie im Antrag aussagekräftige Unterlagen hoch, so dass wir Ihren Antrag prüfen können. Geben Sie bitte möglichst eine E-Mail Adresse für evtl. Rückfragen an.