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Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Für Ihren Antrag benötigen wir
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
- Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und/oder
- Ihren Personalausweis
- ggfs. Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets)
- ein aktuelles Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.
- Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern
Gebühren
Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro.
Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.