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Berufsfeuerwehr
Verwaltung
Rettungsdienstabrechnung
Die Stadt Münster erhebt für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes, der aus den Teilbereichen Notfallrettung, Notarztdienst und qualifiziertem Krankentransport besteht, Benutzungsgebühren nach der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster.
Die Benutzungsgebühren setzen sich aus den Sachkosten und insbesondere den Personalkosten für die Gestellung der Rettungsdienstkräfte bei der Feuerwehr Münster sowie bei den mitwirkenden Hilfsorganisationen zusammen. Nach gesetzlicher Vorgabe sollen die Gebühreneinnahmen die anfallenden Kosten für den Rettungsdienst decken.
Eine Gebührenanpassung an die Kostenentwicklung erfolgt nach Bedarf. Eine Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln findet nicht statt.