Seiteninhalt
Berufsfeuerwehr
Verwaltung
Service
Unfälle von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind sowohl während des Dienstes als auch auf den damit verbundenen Wegen versichert. Auch Sachschäden können in diesem Zusammenhang ausgeglichen werden. Die Regulierung der Kosten zur gesundheitlichen Wiederherstellung und die Erstattung der Sachschäden erfolgt durch die Feuerwehr-Unfallkasse NRW (FUK NRW). Für die Antragsstellung ist die Kommune - bei der Stadt Münster die Berufsfeuerwehr, Abteilung Verwaltung - zuständig.
- Unfallanzeige Person (Nur BF) (PDF, 40.7 KB)
- Unfallanzeige Person (Nur FF) (PDF, 54.0 KB)
- Verkehrsunfallanzeige/Sonstige Schadensmeldung (PDF, 39.7 KB)
- Fragebogen Wegeunfall FUK (PDF, 97.3 KB)
Fortgewährte Leistungen/ Verdienstausfallentschädigung
Beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr und beruflich selbständige Helferinnen und Helfer der Freiwilligen Hilfsorganisationen haben gegenüber der Gemeinde Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalles, sofern der Erstattungsanspruch auf Grund von Einsätzen, Übungen und Lehrgängen anfällt, welche die Kommune angeordnet hat. Private Arbeitgeber haben gegenüber der Gemeinde Anspruch auf Ersatz des fortgewährten Arbeitsentgeltes, sofern eine bei ihnen beschäftigte Einsatzkraft auf Grund von Einsätzen, Übungen und Lehrgängen, die von der Kommune angeordnet wurden, die Arbeit unterbricht.
- Antrag auf Ersatz von fortgewährtem Arbeitsverdienst (PDF, 184 KB)
- Antrag auf Ersatz von Verdienstausfall für Selbständige (PDF, 39.9 KB)
- Vereinfachter Antrag auf Ersatz von fortgewährtem Arbeitsverdienst (PDF, 32.2 KB)
- Merkblatt für Arbeitgeber (PDF, 36.9 KB)