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Besonderheiten
Bei einigen Berufen gibt es Besonderheiten, die unten aufgeführt sind:
Hebammen
Ab April 2024 ist die Bezirksregierung zuständig für die Fortbildungsnachweise von Hebammen.
Ansprechpartnerin ist Patricia Mohnen, Patricia.Mohnen@bezreg-muenster.nrw.de, Tel. 02 51/4 11-43 16
Informationen finden Sie im Download-Bereich auf der Homepage der Bezirksregierung Münster.
Die Bezirksregierung hat darum gebeten, das Informationsschreiben auch auf der Seite des Gesundheitsamtes zu veröffentlichen: Informationsschreiben "Elektronisches Verfahren zum Nachweis der Tätigkeit und von Fortbildungsstunden für Gesundheitsfachberufe" (PDF, 523 KB)
Heilpraktiker*innen und eingeschränkte Heilpraktiker*innen "Psychotherapie"
Für Personen, die in Münster wohnen (oder auch in den Kreisen Coesfeld, Warendorf, Recklinghausen und der Stadt Gelsenkirchen), ist für die Heilpraktikerprüfung das Gesundheitsamt in Recklinghausen zuständig. Im Internet bietet Recklinghausen Informationen hierzu an. Die weiteren Städte/Kreise im Regierungsbezirk Münster - Borken, Bottrop und Steinfurt - führen die Prüfung für dort wohnende Personen selbst durch.
- Gesundheitsamt Recklinghausen: Informationen zu nichtakademischen Heilberufen
Eingeschränkte Heilpraktiker*innen "Physiotherapie"
In NRW werden "Heilpraktikerprüfungen Physiotherapie" zentral vom Gesundheitsamt in Düsseldorf durchgeführt. Daher gibt es entsprechende Informationen im Internet beim Gesundheitsamt Düsseldorf.
Pharmaberater*innen
Anträge auf Anerkennung einer anderen Ausbildung auf den Beruf des Pharmaberaters oder des Pharmareferenten entsprechend der hierfür erforderlichen Qualifikation werden inzwischen von der Bezirksregierung bearbeitet. Bitte erkundigen Sie sich dort nach den erforderlichen Angaben.
Pflichtmitgliedschaft in neuer Pflegekammer NRW
Registrierung und Nachweis
In NRW wird eine Pflegekammer errichtet. Jede Pflegefachperson muss dort verpflichtend Mitglied werden. Pflegefachpersonen sind folgende Berufsgruppen:
Krankenschwester/Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen sowie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner.
Die Registrierung kann bereits jetzt erfolgen. Innerhalb eines Jahres nach Registrierung muss eine amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde eingereicht werden. Wo Sie diese amtliche Beglaubigung bekommen können und weitere Informationen:
- www.pflegekammer-nrw.de/registrierung
- Hinweise zur amtlichen Beglaubigung von Berufszulassungsurkunden (externes PDF, nicht barrierefrei)
Bescheinigungen für Tätigkeiten im Ausland
"CCPS" oder "Letter of good standing"
Um Ihren Gesundheitsfachberuf auch im Ausland ausüben zu können, benötigen Sie ein "Certificate of current professional status" (CCPS) oder "Letter of good standing" zur Vorlage bei einer ausländischen Gesundheitsbehörde. Das Dokument wird auf Antrag ausgestellt. Voraussetzung ist, dass die Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung vom Gesundheitsamt Münster ausgestellt wurde.
Für die Ausstellung dieses Dokuments sind folgende Angaben erforderlich:
- Wann wurde Ihre Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung erstmalig ausgestellt?
- An welcher Schule und in welchem Beruf haben Sie die Prüfung abgelegt?
- Wie sind Ihre persönlichen Daten (Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift)?
- Eine formlose schriftliche Erklärung zu eventuellen Strafverfahren. Die Erklärung ist zu unterschreiben und im Original zuzuschicken. Sie können das unten stehende Muster verwenden.
- Für die Ausstellung der Bescheinigung ist außerdem die Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses Belegart O erforderlich. Bitte beantragen Sie dieses bei Ihrem zuständigen Bürgeramt/-büro, dann wird es vom Bundeszentralregister - wie erforderlich - direkt zum Gesundheitsamt geschickt.
- Vorab ist für die Bescheinigung außerdem die Gebühr in Höhe von zurzeit 40 Euro zu entrichten. Bitte überweisen Sie diese auf folgendes Konto:
Stadt Münster – Gesundheitsamt
Kontonummer: IBAN: DE10 4005 0150 0000 0007 52
BIC WELADED1MSC
Verwendungszweck: 395300432000 – Nachname (geben Sie hier bitte Ihren eigenen Nachnamen an).
Über die gezahlte Gebühr erhalten Sie eine Quittung.
Sobald die Gebühr bezahlt wurde, wird die Bescheinigung ausgestellt und per Post verschickt.