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Prüfungen und Berufszulassungen
Für einen im Ausland erlernten Gesundheitsfachberuf
Die Überprüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungen übernimmt zentral für Nordrhein-Westfalen die Servicestelle ZAG der Bezirksregierung Münster.
Hat die Bezirksregierung Münster die Gleichwertigkeit festgestellt, kann die Erlaubnisurkunde beim Gesundheitsamt am Wohnort beantragt werden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Münster haben, sind folgende Unterlagen gesammelt per Post an die nebenstehende Adresse einzureichen:
- Antragsschreiben (formlos, aber mit Namen und E-Mail-Adresse)
- deutsche Übersetzung des Berufsnachweises/Diploms in einfacher Kopie (alternativ englische Übersetzung)
- Ausweisdokument mit Lichtbild (aus Deutschland oder dem Herkunftsland) in einfacher Kopie
- Bescheid der Bezirksregierung über die Gleichwertigkeit der Ausbildung in einfacher Kopie
- Erklärung, dass keine strafrechtliche Verurteilung und aktuell kein Ermittlungs- oder Strafverfahren vorliegt im Original Muster Erklärung
- Strafregisterauszug aus dem Heimatland in deutscher Übersetzung (von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher*innen oder Übersetzer*innen) im Original
oder - wenn Sie sich bereits seit 6 Monaten in Deutschland aufhalten -
ein polizeiliches erweitertes Führungszeugnis, Belegart O (nach § 30 a BZRG), das beim Bürgeramt zu beantragen ist; hierzu ist der Vordruck Muster Begründung für erweitertes Führungszeugnis auszufüllen und beim Bürgeramt vorzulegen.
Da das Führungszeugnis nur an Behörden versandt wird, ist zwingend im Verwendungszweck folgender Empfänger bei der Stadt Münster anzugeben: "Pietsch, Amt 53" - ärztlicher Gesundheitsnachweis des Heimatlandes in deutscher Übersetzung (von öffentlich bestellten oder beeidigten DolmetscherInnen oder ÜbersetzerInnen) im Original
oder ärztlicher Gesundheitsnachweis aus Deutschland im Original Muster für deutschen Gesundheitsnachweis - Nachweis über die Beherrschung deutscher Sprachkenntnisse in den Bereichen „Fach- und Umgangssprache“, mind. durch ein B 2-Zertifikat im Original oder als beglaubigte Kopie
- Nachweis der Einzahlung, die das Einzahlungsdatum, die eigene IBAN und den Verwendungszweck erkennen lässt, in einfacher Kopie
Die Gebühr in Höhe von 60 € ist zu überweisen auf das Konto der Stadt Münster:
IBAN: DE10 4005 0150 0000 0007 52
als Verwendungszweck ist anzugeben:
3953 0043 2000, Nachname, Vorname
Die "Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW" finden Sie unter:
recht.nrw.de