Gesundheitsfachberufe
Prüfungen und Berufszulassungen in nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen (in Deutschland erlernt)
Für folgende Berufe organisiert und führt das Gesundheitsamt die notwendigen Abschlussprüfungen durch und erteilt nach bestandener Prüfung die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
- Diätassistent/-in
- Ergotherapeut/-in
- Fachgesundheits- und Kranken-/Kinderkrankenpfleger/in für
- Intensivpflege und Anästhesie
- Operationsdienst
- psychiatrische Pflege
- Hygienefachpflege
- Fachaltenpfleger/-in für psychiatrische Pflege
- Logopädin/Logopäde
- Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistent/-in
- Medizinisch-technische(r) Radiologieassistent/-in
- Notfallsanitäter/in
- Orthoptist/-in
- Physiotherapeut/in
- Pharmazeutisch-technische(r) Assistent/-in
- Rettungshelfer/-in - keine Erlaubniserteilung notwendig. Für die Ausstellung des Prüfungszeugnisses reichen Sie bitte ausschließlich die Bescheinigung gem. Anlage 11 der Ausbildungs- und Prüfungungsverordnung für Rettungssanitäter*innen und Rettungshelfer*innen (enthalten in Ihrem Praktikumsheft) ein
- Rettungssanitäter/-in - keine Erlaubniserteilung notwendig
Bei Fragen zum Prüfungsablauf wenden Sie sich bitte zunächst an die Schule, an der Sie die Ausbildung absolvieren.
Notwendige Unterlagen für die Erlaubniserteilung
- formloser Antrag zur Führung der Berufsbezeichnung
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie; die Kopie muss das Dienstsiegel einer Behörde tragen
- polizeiliches Führungszeugnis
Führungszeugnis Belegart OE, nicht älter als 3 Monate. Das hierfür bei der Meldebehörde vorzulegende Anforderungsschreiben finden Sie unter Links und Downloads weiter unten.
Bitte beim Bürgeramt/-büro beantragen, dann wird das Führungszeugnis - wie erforderlich - vom Bundeszentralregister direkt zum Gesundheitsamt geschickt. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bürgerservice. - ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf, nicht älter als 3 Monate; kann vom Hausarzt ausgestellt werden.
Ein entsprechendes Formular finden Sie unten. - Bescheinigung über das Praktikum im Original, sofern gesetzlich nach Prüfung vorgeschrieben, gilt nur für Rettungsassistent/innen.
Ein Formular für die Praktikumsbescheinigung finden Sie unten.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung der Urkunden beträgt zurzeit 60 Euro.
Hinweise zur Zahlung erhalten Sie bei unseren Mitarbeiterinnen, siehe im Kasten "Kontakt".
Ersatzdokumente
Sollten Ihnen Ihre Originaldokumente abhandengekommen sein, können Ersatzdokumente ausgestellt werden. Dazu benötigen wir einen Antrag mit folgenden Angaben:
- Warum ist die Ausstellung der Ersatzdokumente erforderlich?
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift heute und damals
- Wann, in welchem Beruf und an welcher Schule haben Sie die Prüfung absolviert?
- Ungefähres Ausstellungsdatum der Erlaubnisurkunde (mindestens das Jahr)
- Beantragung eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses bei Ihrem Bürgeramt/-büro. Es kann nur anerkannt werden, wenn Sie die sogenannte "Belegart 0 - zur Vorlage bei einer Behörde" beantragen. Dann wird das Führungszeugnis - wie erforderlich - vom Bundeszentralregister direkt zum Gesundheitsamt geschickt.
- Die Gebühr für die Ausstellung von Ersatzdokumenten beträgt zurzeit für Prüfungszeugnis und Erlaubnisurkunde je 60 Euro.
Ausbildungsverkürzung
Wenn Sie die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf aufgrund bereits absolvierter verwandter Ausbildungen verkürzen wollen, wenden Sie sich bitte an Ines Pietsch, Tel. 02 51/4 92-53 72.
Links und Downloads
- Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis (PDF, 650 KB)
- Praktikumsbescheinigung (PDF, 14.1 KB) ausfüllbare PDF-Datei
- Gesundheitszeugnis (PDF, 35.6 KB) ausfüllbare PDF-Datei
- Gesundheitszeugnis für PTA (PDF, 55.9 KB) ausfüllbare PDF-Datei
- Mustererklärung Strafverfahren (PDF, 71.6 KB)
- Information gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung: Hinweise zur Datenverarbeitung im Aufgabenbereich "Gesundheitsfachberufe / Medizinalaufsicht" (PDF, 33.6 KB)
- Für einen im Ausland erlernten Gesundheitsfachberuf