Feuer & Flamme sein
Kindheitstraum Feuerwehr! Ein toller Beruf, der noch vielseitiger ist, als so mancher vermutet. Denn nicht nur der klassische Einsatzdienst im Brand- und Katastrophenschutz gehört dazu. Wir haben ebenso Kolleginnen und Kollegen in der Leitstelle, die Einsätze koordinieren und Expertinnen und Experten für vorbeugenden Brandschutz und Kampfmittelüberprüfung. Das mag vielleicht weniger spektakulär klingen als ein Brandeinsatz mit Blaulicht und Martinshorn, deshalb wird die Bedeutung oft unterschätzt. Dabei ist Vorbeugen allemal besser (und auch billiger) als Löschen.
Teil der Kameradschaft werden
Teil der Berufsfeuerwehr Münster zu sein heißt, Mitglied einer starken Gemeinschaft zu sein. Denn im Einsatz müssen sich die Kolleginnen und Kollegen blind aufeinander verlassen. Gemeinsame Aktivitäten wie Dienstsport, Zeitvertreib im Bereitschaftsdienst und Übungen für den Ernstfall stärken das gegenseitige Vertrauen.
Um allen Gefahren wirkungsvoll und verantwortbar entgegen treten zu können, legen wir Wert auf umfassende Aus- und Fortbildung aller Einsatzkräfte. Da manche Einsätze durchaus sowohl physisch als auch psychisch belastend sein können, ist die Betreuung der Einsatzkräfte essentiell. Dafür haben wir das psychosoziale Unterstützungsteam (PSU-Team) ins Leben gerufen. Durch gezielte Prävention, Einsatzbegleitung und Nachsorgegespräche soll es die Gesundheit unserer wichtigsten Ressource erhalten – unserer Mitarbeitenden.
Wenn jede Sekunde zählt
Unsere Mitarbeitenden im Rettungsdienst retten Leben. Statistisch rückt alle 14 Minuten eine Einheit der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes aus. Mit an Bord sind Notfallsanitäter*innen, Rettungsassistent*innen oder Notärzt*innen. Jeder Beamte und jede Beamtin der Berufsfeuerwehr Münster ist darüber hinaus ebenfalls mindestens als Rettungssanitäter*in ausgebildet, um im Bedarfsfall den Rettungsdienst zu unterstützen. So stellen die Kolleginnen und Kollegen sicher, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit an 365 Tagen im Jahr den Menschen in Münster geholfen werden kann, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Echte Lebensretterinnen und Lebensretter also.