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Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Höhe der Leistungen
Mehrbedarfe und weitere Leistungen
Zusätzlich zu den Regelbedarfen können in folgenden Fällen Mehrbedarfe gewährt werden:
- Mehrbedarf Schwangerschaft (für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)
- Mehrbedarf Alleinerziehung (die Höhe ist abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder)
- Mehrbedarf Behinderung (für Menschen mit Behinderungen, sofern sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 9) oder dem Zwölften Buch (SGB 12) beziehen)
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Ernährung einhalten müssen und dies nachweislich erforderlich ist)
- Mehrbedarf für einen im Einzelfall unabweisbaren, laufenden und nicht nur einmaligen besonderen Bedarf (z. B. Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion, Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit Kindern bei getrennt lebenden Eltern)
- Mehrbedarf für Warmwasser, wenn dies durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung)
- Mehrbedarf für die Aufwendung zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern (soweit die schulrechtlichen Schulbestimmungen dies vorsehen)
Weitere Leistungen
Bei entsprechend festgestelltem Bedarf können auch weitere Leistungen gewährt werden:
- Einmalige Leistungen für
- die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- die Erstausstattung mit Bekleidung
- die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge