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Führerschein
Fahrerlaubnis auf Probe
Um Ihren frisch erworbenen Führerschein langfristig zu behalten, müssen Sie sich in der Praxis erst einmal bewähren. Mindestens 730 Tage, also 2 Jahre lang, werden Sie von den Ordnungshütern auf die Probe gestellt.
Erweisen Sie sich in dieser Zeit als Verkehrssünder/in, wird die Frist unwiderruflich um weitere zwei Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie eine Nachschulung, auch Aufbauseminar genannt, absolvieren.
Folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Konsequenzen.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind die Führerscheinklassen M, L und T.
- Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße (geregelt in Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung).
Folge:
Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminarund Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre (bei Nichtteilnahme wird die Fahrerlaubnis entzogen). - Ein weiterer schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. zwei weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße nach der Teilnahme an dem Aufbauseminar.
Folge:
Schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. - Ein weiterer schwerwiegender Verkehrsverstoß bzw. zwei weitere weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße nach Ablauf der Frist zur Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung.
Folge:
Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten möglich.
Achtung: Bei Verkehrsverstößen unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen wird ein besonderes Aufbauseminar für auffällige Fahranfänger angeordnet.
Sollten im Einzelfall bereits aufgrund der Art des Verkehrsverstoßes Zweifel an der Kraftfahreignung entstehen, so ist die Fahrerlaubnisbehörde gehalten, den Fahranfänger zur Vorlage eines Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle aufzufordern. Bei Verkehrsverstößen während der Restprobezeit nach der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wird ebenfalls die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert.
Zur Durchführung von Aufbauseminaren für verkehrsauffällige Fahranfänger berechtigte Fahrschulen in Münster
- ABC-Arbeitskreis
Siemensstraße 33 b, 48153 Münster - Telefon: 02 51/9 71 32 00 - Fahrschule Alpha-Team
Hoher Heckenweg 97, 48147 Münster - Telefon: 02 51/2 10 84 84 - Fahrschule Ulf Imort
Steinfurter Str. 7A, 48149 Münster - Telefon 02 51/27 31 41 - Fahrschule Uwe Nimz
Westfalenstraße 173, 48165 Münster - Telefon 0176/21 16 25 17
Anschriften von Fahrschulen, die in den benachbarten Kreisen Aufbauseminare für Fahranfänger durchführen, erhalten Sie bei den Straßenverkehrsämtern.