Seiteninhalt
Führerschein
Begleitetes Fahren ab 17
Mit dem begleiteten Fahren ab 17 Jahren besteht die Möglichkeit auch vor Erreichen des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson innerhalb Deutschlands zu fahren. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 1/2 Jahren gestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen für einen Antrag auf begleitendes Fahren ab 17 vorgelegt werden:
- Amtliches Ausweisdokument des Antragstellers
- Biometrisches Lichtbild (Passbild)
- Führerschein, sofern bereits vorhanden (z.B. Klasse AM, L oder T)
- Sehtestbescheinigung (max. zwei Jahre alt)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
- Unterschriebener Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17"
- Einverständniserklärung der Begleitperson(en) mit deren jeweiliger Unterschrift
- Amtliche Ausweisdokumente aller erziehungsberechtigten Personen
- Amtliche Ausweisdokumente aller Begleitpersonen
- Führerscheine aller Begleitpersonen
Für die Vorlage der amtlichen Ausweisdokumente sowie der Führerscheine ist eine gut leserliche Kopie der Vor- und Rückseite ausreichend.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird eine sogenannte BF17-Prüfbescheinigung ausgestellt. Diese gilt als vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der endgültige EU-Kartenführerschein per Post übersandt (ca. zwei Wochen), sofern nur die Klasse B beantragt und bislang kein Führerschein ausgestellt wurde. Andernfalls muss der neue Führerschein abgeholt werden.
Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger/die Fahranfängerin nur mit einer in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson fahren! Die Eintragung mehrerer Begleitpersonen ist möglich.
Für die Begleitperson gelten folgende Vorgaben:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B
- maximal ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Während der Fahrt:
- der Führerschein muss mitgeführt und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden
- die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Die Gebühr für einen Antrag auf das begleitende Fahren ab 17 Jahren setzt sich wie folgt zusammen:
Antragsgebühr | 44,70 Euro |
Überprüfung je Begleitperson | 9,30 Euro |
BF17-Prüfungsbescheinigung | 7,70 Euro |
Versand des EU-Kartenführerscheins ab dem 18. Lebensjahr | 5,10 Euro |
- Antrag begleitetes Fahren ab 17 (PDF, 259 KB)
- Sehtest-Bescheinigung (PDF, 370 KB)
- Nachbenennung einer Begleitperson (PDF, 30.6 KB)