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Führerschein
Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE wird nur befristet ausgestellt. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist bei der Führerscheinstelle zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit bis zum Erhalt des neuen Führerscheins beträgt ca. vier Wochen. Ein Antrag auf Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnisklassen kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Befristung gestellt werden.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen.
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtliches Ausweisdokument
- EU-Kartenführerschein
- Biometrisches Lichtbild (Passbild)
- Bescheinigung/Zeugnis einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens (max. zwei Jahre alt) gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (max. ein Jahr alt) gemäß Anlage 5.1 der Fahrerlaubnisverordnung
- Für eine Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und/oder DE über das 50. Lebensjahr hinaus ist zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest nach dem Wiener Testverfahren, max. ein Jahr alt) gemäß Anlage 5.2 der Fahrerlaubnisverordnung erforderlich.
Die augenärztliche Untersuchung kann bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, die ärztliche Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Die Untersuchungen können z. B. bei einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin"/"Betriebsmedizin" oder bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die unten angefügten vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke.
Für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und/oder DE ist zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) erforderlich (max. drei Monate alt). Dies kann durch die Fahrerlaubnisbehörde oder persönlich beim Bürgeramt beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1.3.2020 die Verlängerung der Fahrerlaubnis erst erfolgen kann, sobald das Führungszeugnis vorliegt. Die Beantragung des Führungszeugnisses dauert ca. drei Wochen. Alle Informationen zur Beantragung des Führungszeugnisses, sowie den Link zur Onlinebeantragung finden Sie auf den Internetseiten des Bürgeramtes.
Die Gebühr für die Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnis beträgt 46,50 Euro. Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet zusätzlich 13 Euro (Die Gebühr für eine vorläufige Fahrberechtigung ist nicht inbegriffen).
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (PDF, 151 KB)
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (PDF, 111 KB)