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Führerschein
Ersterteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
Für die Ersterteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen ist zunächst die Anmeldung bei einer Fahrschule erforderlich. Anträge auf Ersterteilungen und Erweiterungen von Fahrerlaubnissen werden in der Regel durch die ausbildende Fahrschule eingereicht.
Eine persönliche Antragstellung ist ebenfalls möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir alle Arten von Fahrerlaubnisanträgen aus organisatorischen Gründen nicht per Post entgegennehmen können.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtliches Ausweisdokument
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
- Kopie des Führerscheins (bei Erweiterungsanträgen)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre), werden bei dem Test die erforderlichen Werte nicht erreicht, ist ein augenfachärztliches Gutachten beizubringen
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (neun Unterrichtseinheiten)
Bei Erweiterungsanträgen auf die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und/oder DE sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Bescheinigung/Zeugnis einer augenärztlichen Untersuchung des Sehvermögens (max. zwei Jahre alt) gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung anstatt einer Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (max. ein Jahr alt) gemäß Anlage 5.1 der Fahrerlaubnisverordnung
- Bei einem Erweiterungsantrag auf die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und/oder DE ist zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest nach dem Wiener Testverfahren, max. ein Jahr alt) gemäß Anlage 5.2 der Fahrerlaubnisverordnung erforderlich.
Die augenärztliche Untersuchung kann bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, die ärztliche Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Die Untersuchungen können z.B. bei einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin"/"Betriebsmedizin" oder bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die unten angefügten vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke.
Bei Erweiterungsanträgen auf die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und/oder DE ist zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) erforderlich (max. drei Monate alt). Die Beantragung des Führungszeugnisses dauert ca. drei Wochen. Alle Informationen zur Beantragung des Führungszeugnisses, sowie den Link zur Onlinebeantragung finden Sie auf den Internetseiten des Bürgeramtes.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 17 Absatz 3 der Fahrerlaubnisverordnung die praktische Prüfung am Hauptwohnsitz, dem Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen ist. Sofern die praktische Fahrerlaubnisprüfung nicht am Hauptwohnsitz abgelegt werden soll, ist dem Antrag eine Erklärung zum Prüfort beizufügen. Dem Antrag ist zudem ein Nachweis über die Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsstätte bzw. des Studiums beizufügen.
Die Gebühr für Ersterteilungsanträge beträgt 49,80 EUR, für Erweiterungsanträge 49,00 EUR. Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet zusätzlich 13,00 EUR.
- Erst- und Erweiterungsantrag (PDF, 156 KB)
- Antrag Begleitetes Fahren ab 17 (PDF, 259 KB)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (PDF, 151 KB)
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (PDF, 111 KB)
- Sehtest-Bescheinigung (PDF, 370 KB)
- Erklärung zum Prüfort (PDF, 15.6 KB)